Österreicherin verblüfft: „Fisch aus dem Geschäft war 3 Jahre alt“
Zu einer kuriosen Szene ist es kürzlich in einem Haushalt gekommen. Die Österreicherin hat sich daraufhin an den "Verein für Konsumenteninformation" (VKI) gewandt, der Fisch, den sie gekauft hatte, war nämlich drei Jahre alt.
Die Österreicherin hatte gegenüber den Konsumentenschützern erklärt, dass ihr gefrorener Wildlachs, den sie gekauft hatte, am 1. Juli 2021 eingefroren worden war – also vor über drei Jahren. Das sei ihr erst bei der Zubereitung aufgefallen. Daraufhin hat sie sich gefragt, ob es zulässig sei, so alte Fischfilets im Handel noch zu verkaufen.
Datum des ersten Einfrierens muss in diesen Fällen angegeben werden
VKI-Ernährungswissenschafterin Teresa Bauer erklärt daraufhin, dass Fische gewöhnlich nach dem Fang bald tiefgefroren werden. Zumindest das Datum des ersten Einfrierens müsse in der EU mittlerweile aber angegeben werden, was jedoch nur für unverarbeitete tiefgefrorene Fischereiprodukte gelte – „nicht etwa für Schlemmerfilets“, so Bauer.
Dürfen Hersteller den Fisch nun nach drei Jahren noch verkaufen?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum könne vom Hersteller selbst festgelegt werden, dieser müsse aber auf jeden Fall garantieren können, dass die typischen Eigenschaften des Produktes, wie etwa Geruch, Geschmack und Aussehen erhalten bleiben würden und das Lebensmittel sicher sei. „Prinzipiell dürfen Hersteller den Fisch nach einer so langen Zeit verkaufen, solange sie sicherstellen können, dass er qualitativ in Ordnung und nicht gesundheitsschädlich ist“, fasst Bauer zusammen.
Produkte im Lebensmittelhandel sind „schnelldrehende Waren“
Wir haben daraufhin bei der „Wirtschaftskammer Österreich“ (WKÖ) nachgefragt, ob es sich bei einem solchen Vorfall um einen Einzelfall oder allgemeine Praxis handle. Vonseiten der WKÖ heißt es, dass es sich bei Produkten im Lebensmittelhandel grundsätzlich um „schnelldrehende Waren“ handle. „Das bedeutet, dass die Waren – insbesondere gefragte Artikel wie Lachsfilets – nur für kurze Zeit im Regal oder Kühlbereich gelagert werden“, heißt es aus der WKÖ auf Nachfrage von 5 Minuten.
Fall „vermutlich durch Einzelfehler entstanden“
Da Filialen laufend, „teilwiese sogar mehrmals täglich“ mit frischer Ware beliefert werden, hätten viele Filialen selbst kaum noch Lagerflächen. „Aus diesem Grund ist es äußerst unwahrscheinlich, dass ein Produkt über einen so langen Zeitraum unbemerkt in einer Filiale verbleibt. Es liegt also nahe, dass der angesprochene Fall eine absolute Ausnahme darstellt“, so die WKÖ weiter. Der genannte Fall dürfte „vermutlich durch einen Einzelfehler entstanden“ sein, meint man vonseiten der WKÖ gegenüber 5 Minuten abschließend.