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Bild auf 5min.at zeigt zwei Hände mit Geld und im Hintergrund eine Kirche.
Beim Kirchenbeitrag steht 2025 eine Änderung an.

Kirchenbeitrag 2025: Das ändert sich jetzt für Österreicher

In Österreich sind rund 4,6 Millionen Personen römisch-katholisch. Die Zahl der Austritte steigt aber an. 2023 waren es 85.000 Kirchenaustritte. Der Kirchenbeitrag dürfte für viele der Grund für einen Austritt sein.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
3 Minuten Lesezeit(526 Wörter)

2023 hat die katholische Kirche einen leichten Anstieg beim Kirchenbeitragsaufkommen verzeichnet – die Rede ist hier von einem Anstieg von fast 11 Millionen Euro in einem Jahr. Der Großteil der Einnahmen der Kirche stammt aus dem Kirchenbeitrag. 2023 waren es 511,03 Millionen Euro, im Jahr davor, also 2022, waren es 499,98 Millionen Euro. Bei Gesamteinnahmen in der Höhe von 696,2 Millionen Euro im Jahr 2023, macht der Kirchenbeitrag über 73 Prozent aus. Diese Bilanz veröffentlichte „Kathpress“ am gestrigen Mittwoch, 18. September.

Dafür verwendet die Kirche das Geld

Nun, wofür werden diese 500 Millionen Euro verwendet? In der Aussendung heißt es: „Rund zwei Drittel der Budgets sichern die kirchliche Basisstruktur und die Seelsorge. So wurden laut Rechenschaftsbericht 2023 für die Pfarren und die pastoralen Aufgaben insgesamt über 471 Millionen Euro aufgewendet, was einem Anteil von über 64 Prozent an den Gesamtausgaben entspricht.“ Dich interessieren die Zahlen der Kirchenaustritte? Mehr dazu liest du hier: Immer weniger Österreicher sind katholisch.

So viel müssen Kirchengeher zahlen

Beim Kirchenbeitrag steht für das kommende Jahr 2025 eine Änderung an. Und nein, wie es scheint, fällt dieser nicht niedriger aus. Auch für 2025 dürfte der Kirchenbeitrag 1,1 Prozent vom Einkommen, also die Beitragsgrundlage, ausmachen. Davon wird zusätzlich noch einmal ein allgemeiner Absetzbetrag von 59 Euro abgezogen. Das heißt, je mehr man verdient, desto höher fällt der Kirchenbeitrag aus. Wenn kein Nachweis über das Einkommen vorliegt, werden die Kirchenbeiträge geschätzt. Keinen Kirchenbeitrag zahlen Schüler und Studenten ohne Einkommen, sowie Lehrlinge, Zivil- und Grundwehrdiener. Wer Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld oder Ausgleichszulagen erhält, für den fällt der Beitrag niedriger aus. Ermäßigungen gibt es auch für Alleinverdiener beziehungsweise -erzieher.

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Kirchenbeitrag steuerlich absetzen

Der Kirchenbeitrag kann jedenfalls steuerlich abgesetzt werden. Er gilt als Sonderausgabe. Seit 2024 sind bis zu 600 Euro der Kirchenbeitragszahlungen pro Person steuerlich absetzbar. Die Katholische Kirche versichert: „Die Steuerersparnis beträgt bei Durchschnittseinkommen ein gutes Drittel des Kirchenbeitrags.“ Bundesministerin Susanne Raab dazu bei der Bekanntgabe der Neuerung Ende 2023: „Damit setzen wir eine wichtige Maßnahme, um Gläubige in Zeiten der Teuerung und Inflation auch bei ihrem Beitrag für Kirchen- und Religionsgemeinschaften zu entlasten.“ Mehr dazu erfährst du in: Kirchenbeiträge: So viel Geld kannst du ab 2024 steuerlich absetzen lassen.

Das ändert sich beim Kirchenbeitrag 2025

Was ändert sich nun beim Kirchenbeitrag? Ab 2025 bietet die Katholische Kirche in Österreich ihren Mitgliedern die Möglichkeit, die Hälfte des Kirchenbeitrags einem bestimmten Zweck zu widmen. Das heißt, man kann entscheiden, wohin das Geld fließt und damit die Wirkungsbereiche unterstützen, die einem am Herzen liegen. „Die andere Hälfte des Kirchenbeitrags wird auch weiterhin als solidarischer Beitrag zur Grundfinanzierung der Pfarren und kirchlichen Einrichtungen eingesetzt“, heißt es in der Aussendung von „Kathpress“.

Zweckwidmung wird eingeführt

Gewählt werden kann unter den Kategorien Pfarr-Kirche, Kultur-Kirche, Seelsorge-Kirche, Junge-Kirche, Familien-Kirche, Sozial-Kirche, Umwelt-Kirche, Verkündigungs-Kirche, Bildungs-Kirche oder Welt-Kirche. Es kann von Diözese zu Diözese unterschiedlich sein, welche Kategorien angeboten werden. Prinzipiell werden dann alle zehn oder nur eine Auswahl angeboten. Das neue Modell der Zweckwidmung wird österreichweit spätestens mit der Kirchenbeitragsmitteilung 2025 umgesetzt. In einigen Diözesen ist es schon in Kraft.

Häufig gestellte Fragen

Der Kirchenbeitragspflicht unterliegen alle, die katholisch getauft und volljährig sind, den Wohnsitz in der Diözese haben und über Einkünfte verfügen. Die Staatszugehörigkeit spielt dabei keine Rolle.

 

Der Kirchenbeitrag beträgt 1,1 Prozent des Einkommens. Davon wird ein allgemeiner Absetzbetrag von 59 Euro abgezogen. Je höher das Einkommen, desto höher ist der Kirchenbeitrag. Wenn kein Einkommensnachweis vorliegt, wird der Beitrag geschätzt.

Schüler, Studenten ohne Einkommen, Lehrlinge, Zivil- und Grundwehrdiener zahlen keinen Kirchenbeitrag. Personen mit Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld oder Ausgleichszulagen zahlen einen niedrigeren Beitrag. Auch Alleinverdiener und Alleinerzieher erhalten Ermäßigungen.

Ab 2025 können Mitglieder der katholischen Kirche die Hälfte ihres Kirchenbeitrags einem bestimmten Zweck widmen. Es stehen Kategorien wie Pfarr-Kirche, Sozial-Kirche oder Umwelt-Kirche zur Auswahl. Die andere Hälfte bleibt weiterhin für die Grundfinanzierung der Pfarren und kirchlichen Einrichtungen.

Ja, der Kirchenbeitrag ist steuerlich absetzbar. Seit 2024 können bis zu 600 Euro pro Person als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Die Steuerersparnis beträgt etwa ein Drittel des Beitrags bei Durchschnittseinkommen.

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