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/ ©APA/ERWIN SCHERIAU
Foto auf 5min.at zeigt einen Mann vor Gericht.
Der Oberösterreicher könnte nach 13 Jahren Haft auf Antrag eine bedingte Entlassung erhalten.

Domina-Mörder vor vorzeitiger Entlassung? Nur 13 Jahre Haft möglich

Der Oberösterreicher, der im April 2023 in Graz seine Ex-Freundin brutal ermordete, könnte nach einer überraschenden Entscheidung des Oberlandesgerichts bereits nach 13 Jahren aus der Haft entlassen werden.

von Julia Waldhauser
Teamfoto von 5min.at: Julia Waldhauser ist für die Online-Redaktion Graz tätig.
2 Minuten Lesezeit(300 Wörter)

Im April 2023 kam es in Graz zu einem tragischen Doppelmord, bei dem ein 29-jähriger Oberösterreicher seine Freundin tötete. Aus Eifersucht eskalierte ein Streit, bei dem der Mann die Frau mit einem Messer mehrfach erstach. In seiner Verzweiflung versuchte er anschließend, sich das Leben zu nehmen, indem er mit seinem Auto frontal gegen ein anderes Fahrzeug raste. Der andere Fahrer starb bei dem Unfall, während der 29-Jährige überlebte. Das Gericht verurteilte den Mann wegen Mordes an seiner Freundin und fahrlässiger Tötung im Fall des tödlichen Unfalls. Im Januar 2024 wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, da er an einer Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Anteilen und Panikstörungen leidet.

Doppelmord-Anklage: Oberösterreicher könnte nach 13 Jahren Haft freikommen

Die Anklage lautete auf Doppelmord, da der Oberösterreicher auch den Tod des anderen Mannes verursacht hatte. Dieser wurde jedoch als grob fahrlässige Tötung eingestuft. Die Tatsache, dass er bei der Tat eine psychische Störung hatte, spielte ebenfalls eine Rolle in der Verurteilung. Die ursprüngliche Strafe von lebenslanger Haft könnte nun jedoch durch das Oberlandesgericht auf 13 Jahre reduziert werden, wie die „Kronen Zeitung“ berichtet.

Milderung der Strafe: Oberösterreicher führte bis zur Tat ein geordnetes Leben und gestand reumütig

Der Grund für diese Milderung liegt unter anderem darin, dass der Oberösterreicher bis zur Tat ein geordnetes Leben geführt hatte und ein reumütiges Geständnis ablegte. Auch die Tatsache, dass seine Zurechnungsfähigkeit aufgrund seiner psychischen Störung zum Tatzeitpunkt stark eingeschränkt war, wurde berücksichtigt. Die Entscheidung bedeutet, dass er, sofern er sich in Haft gut verhält, frühestens nach 13 Jahren eine bedingte Entlassung beantragen könnte.

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