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/ ©ViFa/Knaus
Ein Bild auf 5min.at zeigt die Garde auf Bühne.
Die FPÖ fordert eine Rückvergütung der Vergnügungssteuer für die Villacher Faschingsgilden.

Steuerfrei lachen: Bald keine Vergnügungssteuer für Faschingsgilden mehr?

Die Villacher Faschingsgilden müssen für ihre Aufführungen Vergnügungssteuer bezahlen. Dies soll sich nun ändern, wenn es nach der FPÖ geht, die einen Antrag auf Rückerstattung der Steuer im Gemeinderat eingebracht hat.

von Gerrit Tscheru
2 Minuten Lesezeit(282 Wörter)

„In einer Komödie bleibt das Lachen der Zuschauer ‚steuerfrei‘. Anders sieht es bei einer Faschingssitzung aus, wo ‚für das Lachen‘ Vergnügungssteuer anfällt“, weist Katrin Nießner, Klubobfrau der freiheitlichen Gemeinderäte in Villach, auf die schwierigen Rahmenbedingungen für die Faschingsgilden hin. „Wir fordern eine faire Regelung, die es den Faschingsgilden ermöglicht, ihre Traditionen und ihr Engagement ohne finanzielle Hürden fortzuführen“, heißt es von Nießner und Landtagsabgeordnetem und Stadtrat Erwin Baumann. Sie regen eine Lösung analog jener für Schulbälle an, wo die Stadt Villach seit vielen Jahren die Vergnügungssteuer rückerstattet.

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Faschingsgilden als Traditions- und Kulturträger

„Die Faschingsgilden sind nicht nur Träger lebendiger Traditionen, sondern leisten auch einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Vielfalt in Villach. Jedes Jahr bringen die engagierten Mitglieder der Gilden die Bevölkerung zum Lachen, fördern das soziale Miteinander und spiegeln den Regierenden auf humorvolle Weise gesellschaftliche Themen“, hält Nießner fest. „Trotz ihres sozialen Engagements, das sich in regelmäßigen Spendenaktionen zeigt, müssen die Gilden einen Teil ihrer Einnahmen durch die Vergnügungssteuer an die Stadt Villach abführen – eine finanzielle Belastung, die ihre wertvolle Arbeit gefährden könnte“, zeigt sich Baumann besorgt.

Das Bild auf 5min.at zeigt Baumann und Nießner.
©zVg
Katrin Nießner und Erwin Baumann treten für die Rückvergütung der Vergnügungssteuer für die Faschingsgilden in Villach ein.

Rückvergütung der Vergnügungssteuer für Faschingsgilden beantragt

In der Gemeinderatssitzung am Freitag hat die FPÖ einen Antrag zur Rückvergütung der Vergnügungssteuer für die Faschingsgilden Villach, Maria Gail und Landskron eingebracht. Baumann sieht in der Rückvergütung der Vergnügungssteuer nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern auch eine Anerkennung der besonderen Rolle der Faschingsgilden als Kultur- und Sozialträger.

Was ist die Vergnügungssteuer?

Die Vergnügungssteuer, auch Lustbarkeitsabgabe genannt, ist eine Abgabe auf Veranstaltungen wie etwa Bälle, Partys, Konzerte, Kabaretts, und gilt auch auf das Betreiben von Spielautomaten. Sie ist in den Landesgesetzen geregelt. In diesen Rahmengesetzen ermächtigt jedes Bundesland seine Gemeinden, die Vergnügungssteuer einzuheben. Sowohl die Definition des Begriffes als auch die Festlegung des Steuersatzes und die Entscheidung, ob die Abgabe überhaupt eingehoben wird, liegen im Ermessen der Gemeinden. (Quelle: oesterreich.gv.at)

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