Noch länger arbeiten: Wer in Österreich erst später in Pension darf
Alle halbe Jahre wieder wird das Pensionsalter für Frauen aktuell angehoben. Da kann es dann schon einmal vorkommen, dass man deutlich länger als ursprünglich angedacht arbeiten muss. Ab 1. Jänner trifft es wieder einige Frauen.
Das Pensionsalter steht für Frauen derzeit bei 61 Jahren – seit 1. Juli 2024. Mit 1. Jänner dürfen Frauen dann aber erst mit 61,5 Jahren in Pension – das Pensionsantrittsalter steigt also weiter an. Das wird sich in den kommenden Jahren auch nicht so bald ändern, bis 2033 soll es dann bei 65 Jahren angekommen sein.
Welche Frauen betrifft das Anheben des Pensionsalters nun?
Prinzipiell sind all jene Österreicherinnen betroffen, die nach dem 1. Dezember 1963 geboren wurden. Alle Frauen, die früher geboren wurden, durften schon mit 60 in Alterspension, jene Österreicherinnen, die nach dem 1. Juni 1968 geboren wurden, dürfen erst mit 65 Jahren – also im Jahr 2033 dann. In den Jahren dazwischen erfolgt eine Staffelung in Halbjahresschritten, ab Jänner sind jene Frauen „an der Reihe“, die zwischen dem 1. Jänner und dem 30. Juni 1965 geboren wurden. Statt schon kommendes Jahr in Pension gehen zu dürfen, müssen sie eineinhalb Jahre länger arbeiten – bis sie 61,5 Jahre alt sind.
Staffelung des Pensionsantrittsalters bei Frauen:
- Geboren bis 31. Dezember 1963 mit 60 Jahren
- Geboren zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964 mit 60,5 Jahren
- Geboren zwischen 1. Juli und 31. Dezember 1964 mit 61 Jahren
- Geboren zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1965 mit 61,5 Jahren
- Geboren zwischen 1. Juli und 31. Dezember 1965 mit 62 Jahren
- Geboren zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1966 mit 62,5 Jahren
- Geboren zwischen 1. Juli und 31. Dezember 1966 mit 63 Jahren
- Geboren zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1967 mit 63,5 Jahren
- Geboren zwischen 1. Juli und 31. Dezember 1967 mit 64 Jahren
- Geboren zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1968 mit 64,5 Jahren
- Geboren zwischen 1. Juli und 31. Dezember 1968 mit 65 Jahren
„Wie soll sich da ein Arbeiten bis 65 ausgehen?“
Kritisch sieht die halbjährliche Anhebung des Pensionsalters etwa ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende Korinna Schumann: „Viele Frauen haben schon Schwierigkeiten, bis zum 60. Lebensjahr zu arbeiten, weil die körperliche Belastung beispielsweise in der Pflege oder in der Reinigung so hoch ist. Wie soll sich da ein Arbeiten bis 65 ausgehen?“ Schumann wendet sich außerdem mit einer Forderung an die nächste Regierung: Man müsse „jedenfalls ein Auge auf die Themen Frauenpensionsalter und Arbeitsbedingungen“ werfen. „Dazu gibt es keine Alternative“, so Schumann abschließend.
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Pensionen steigen 2025 wieder an
Übrigens: Wie schon im Vorjahr wird auch 2025 die Entlohnung für Pensionisten in Österreich deutlich ansteigen. Damit einhergehend wird auch die Schutzklausel verlängert sowie die Aliquotierung ein weiteres Jahr ausgesetzt. Bedeutet: Neupensionisten haben im kommenden Jahr keine finanziellen Einbußen. Gänzlich zufrieden sind Seniorenvertreter damit aber nicht. Mehr dazu in: Pensionserhöhung fix: „Nicht weniger, aber auch nicht mehr…“.
Häufig gestellte Fragen:
Ja, die Pensionen werden auch 2025 wieder um den gesetzlichen Anpassungsfaktor erhöht. Das bedeutet, dass die Pensionen um 4,6 Prozent ansteigen werden. Zudem bleibt die Schutzklausel bestehen und die Aliquotierung wird um ein Jahr länger ausgesetzt.
Ab Jänner 2025 werden einige Frauen erst später in Pension gehen dürfen. Betroffen sind dabei jene Österreicherinnen, die zwischen dem 1. Jänner und dem 30. Juni 1965 geboren worden sind. Während das Pensionsantrittsalter für Frauen aktuell noch bei 61 Jahren liegt, dürfen diese Frauen erst mit 61,5 Jahren in Pension gehen.
Bis vor etwa einem Jahr durften Frauen noch mit 60 Jahren in Pension gehen, in den kommenden Jahren erhöht sich das Pensionsantrittsalter aber sukzessive auf bis zu 65 Jahre und wird dann bis 2033 schließlich an jenes der Männer in Österreich angeglichen sein.
Einfach gesagt: Vor dem 1. Dezember 1963 geborene Frauen können mit 60 Jahren in Alterspension gehen, Angestellte, die nach dem 1. Juni 1968 geboren sind, erst mit 65 Jahren. Was die Jahre dazwischen betrifft: Hier erfolgt laut Regierung eine Staffelung in Halbjahresschritten.