Tierschützer angezeigt: Fotografieren verboten, Schießen erlaubt?
Ein Tierschützer dokumentiert die Jagd auf ausgesetzte Fasane und wird angezeigt – der Vorwurf: „Beunruhigung der Tiere“.
Herbst ist Jagdzeit. Ein Lieblings-Opfer der Jagd ist der sogenannte Jagdfasan, ein ursprünglich aus Asien eingeschleppter und nach den Bedürfnissen der Jagd gezüchteter Vogel. Diese Tiere werden in Massen aufgezogen und ausgesetzt. „Die steirische Bezirkshauptmannschaft Leibnitz wirft einem VGT-Tierschützer aktuell vor, etwa 150 dieser Tiere ‚beunruhigt‘ zu haben, indem er sie am Feldrand gefilmt und fotografiert haben soll“, so der VGT (Verein gegen Tierfabriken).
Tierschützer klagt an: Aufgezogene Fasane als Jagdziele
Seit Jahren schon dokumentiert der VGT-Tierschützer David Richter Jagden in der Steiermark. „Hier ist es mancherorts Praxis, Fasane aufzuziehen, auszusetzen und einige Wochen später bis auf das letzte Tier wieder zu erschießen, wobei das Aussetzen laut Gesetz eigentlich der Bestandesstützung dienen sollte. Überprüft wird das jedenfalls offensichtlich nicht, denn in den Augen des Tierschutzes werden permanent ohne Konsequenzen Gesetze übertreten“, wird weiter berichtet.
Tierschützer zeigen Jäger an
„So absurd dieses Treiben ist, dass also Tiere ausgesetzt werden, um als lebende Zielscheiben zu dienen, gibt es doch auch Regelungen im steirischen Jagdgesetz, die z. B. die erlaubte Tieranzahl regeln. Im besagten Jagdgebiet wurden bis zu 300 Fasane ausgesetzt, das ist ein Vielfaches der erlaubten Menge! Diese in den Augen des Tierschutzes offensichtliche Gesetzesübertretung passiert seit Jahren, das kümmert die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz aber offensichtlich nicht“, heißt es seitens des VGTs.
„Wir haben den verantwortlichen Jäger nach dem Jagd- sowie dem Tierschutzgesetz angezeigt“
„Wir haben den verantwortlichen Jäger nach dem Jagd- sowie dem Tierschutzgesetz angezeigt, wie auch einige andere Jäger wegen gleicher oder ähnlicher Vergehen. Leider ist die betreffende Bezirkshauptmannschaft recht unmotiviert, für gesetzeskonforme Zustände zu sorgen, die Jagd hat offensichtlich Narrenfreiheit. Im Sinne der Fasane und im Sinne der Menschen, die das Erschießen und Quälen von Fasanen zur reinen Belustigung ablehnen, werden wir weiterhin Anzeigen einbringen, Jagden dokumentieren und Protestaktionen durchführen. Die Landespolitik ist nach den Wahlen gefordert, diese absurden Zustände zu beenden, wie es auch schon in 5 von 9 Bundesländern geschehen ist“, so David Richter vom VGT.
Fotografieren verboten, erschießen erlaubt
Mitte Oktober begann die gesetzlich erlaubte Jagdzeit auf den Jagdfasan. In den nächsten Wochen werden viele Fasane nicht nur „beunruhigt“, sondern in Panik versetzt, viele Tiere werden nur angeschossen, viele werden getötet, heißt es weiter. David Richter zum Vorwurf der BH, jemand hätte durch das Fotografieren vom Wegesrand Tiere beunruhigt: „Das ist komplett absurd und spiegelt auch nicht den Willen des Gesetzes wieder, das haben wir auch der BH so mitgeteilt!“
Volksbegehren unterstützen
„Dieses völlig absurde Vorgehen – das Aussetzen und bald darauf Erschießen von Fasanen – ist in einigen Bundesländern bereits verboten. Leider gibt es neun verschiedene Jagdgesetze in Österreich“, so der VGT abschließend. Das Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ fordert eine einheitliche gesetzliche Situation und somit u.a. ein Verbot dieser Tierquälerei für ganz Österreich.