
Keine Umweltprüfung: Weg frei für neues Klagenfurter Hallenbad
Aufgrund der Größe und Lage des geplanten Hallenbads gab es berechtigte Zweifel, ob das Vorhaben UVP-pflichtig ist. Verschiedene Fachgutachten kamen nun zu dem Schluss, dass es keine erheblichen Umweltauswirkungen haben wird.
Im Rahmen eines umfassenden Feststellungsverfahrens wurde geprüft, ob für den Bau des neuen Hallenbades am Klagenfurter Südring einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bedarf. Ein Schreiben der zuständigen Landesbehörde brachte nun Klarheit: Wie Bürgermeister Christian Scheider (Team Kärnten), Stadtwerke-Vorstand Harald Tschurnig sowie Vertreter der Behördenseite am Dienstag in einer Pressekonferenz mitteilten, wird eine solche Prüfung nicht notwendig sein. Damit können Planungen und Baumaßnahmen weiter vorangetrieben werden. „Ich bedanke mich bei dem gesamten Projektteam für die Umsetzung und die hervorragende Zusammenarbeit auf allen Ebenen“, erklärt Tschurnig.
900 Seiten an Unterlagen eingereicht
Stadtwerke, Stadt und Umweltanwalt haben jetzt bis zum 11. November die Möglichkeit, zum Ergebnis des Ermittlungsverfahrens samt Einzelfallprüfung schriftlich Stellung zu nehmen. Mit dem tatsächlichen UVP-Feststellungsbescheid wird Ende November gerechnet. „Wir sind sehr froh über die klare Feststellung der Abteilung 7, dass kein UVP-Verfahren erforderlich ist. Das strenge Einzelfallprüfungsverfahren hat uns Zeit gekostet, aber auch Rechtssicherheit geschaffen. Damit sind wir bereit, die weiteren Schritte mit Zuversicht zu gehen“, betont Scheider. In Summe wurden rund 900 Seiten an Unterlagen eingereicht und geprüft.
Feststellungsverfahren gibt der Stadt Rechtssicherheit
Laut Karin Zarikian von der Abteilung Bau und Gewerberecht des Magistrats Klagenfurt, kamen verschiedene Fachgutachten zu dem Ergebnis, dass das Hallenbad keine erheblichen schädlichen oder belastenden Umweltauswirkungen haben wird – selbst unter Berücksichtigung anderer Gebäude in der Umgebung. „Ohne diese Prüfung hätten auch Anrainer das Fehlen der UVP-Feststellung einwenden können und wären die erlassenen Bescheide mit Nichtigkeit bedroht gewesen. Daher war die rechtsverbindliche Abklärung ein wichtiger Schritt hin zur Rechtssicherheit“, so Zarikian.
Weitere Hallenbad-Schritte
Sobald der Feststellungsbescheid rechtskräftig ist, können die Materienrechtsverfahren für Bau und gewerberechtliche Genehmigungen eingeleitet werden, beschreibt Projektleiter Heinz Roßmann von Integral-ZT die weiteren Maßnahmen. Im neuen Jahr sei laut ihm der Start der Schmalwanderrichtung sowie eine Rüttelstopfverdichtung zur Stabilisierung des Untergrunds geplant. Mit dem Rohbau will man bereits im Juli 2025 beginnen. Die Eröffnung des neuen Hallenbades ist jedenfalls für 2027 anvisiert – sofern keine Einsprüche erhoben werden. 77 Millionen Euro betragen die Kosten, wobei sieben Millionen von Bund und Land gefördert werden.
