Süßes oder Saures? Sicherheitstipps für eine gefahrlose Halloween-Tour
Halloween steht vor der Tür und auf den Straßen ist erhöhte Vorsicht geboten. Damit der Abend süß und nicht sauer endet, sollten einige Dinge beachtet werden.
Am 31. Oktober ist es wieder so weit: Die Kinder ziehen in ihren gruseligen Kostümen von Haus zu Haus. Umso wichtiger ist es, neben dem Spaß auch auf die Sicherheit zu achten. Besonders Eltern und Begleitpersonen sollten den kleinen Grusel-Fans das richtige Verhalten im Straßenverkehr vermitteln. Bei dunklen Kostümen ist es besonders ratsam, Reflektoren anzubringen. Eine Person mit Reflektoren ist aus etwa 130 Metern Entfernung sichtbar, während eine dunkel gekleidete Person erst aus rund 25 Metern zu erkennen ist. „Mit reflektierenden Elementen an Kostümen und Naschereien-Taschen sind selbst schwarz gekleidete Vampire und Hexen deutlich besser sichtbar“, empfiehlt ÖAMTC-Rechtsberater Nikolaus Authried.
Fußgänger müssen sich an Regeln halten
Es wird darauf hingewiesen, dass Fußgänger im Ortsgebiet auch auf wenig befahrenen Straßen immer den Gehsteig oder Gehweg nutzen müssen. Auf Freilandstraßen und Straßen ohne Gehsteig sollten sie stets am äußersten linken Fahrbahnrand oder am Straßenbankett gehen. Wenn die allgemeine Straßenbeleuchtung bei Dämmerung und Dunkelheit nicht ausreicht, sei es besonders wichtig, sich gut sichtbar zu machen.
Kinder von Vertrauensgrundsatz ausgenommen
Wer beim Autofahren auf eine Gruppe von Fußgängern trifft, sollte ausreichend seitlichen Sicherheitsabstand einhalten und seine Geschwindigkeit anpassen. Es ist wichtig zu beachten, dass Fußgänger gemäß der StVO die Fahrbahn auch außerhalb von Zebrastreifen überqueren dürfen, sofern die Verkehrslage dies zulässt. Allerdings haben Zufußgehende keinen Vorrang, und der Fahrzeugverkehr darf dadurch nicht behindert werden. „Kinder sind vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen. Fahrzeuglenker müssen sich daher besonders vorsichtig verhalten, sodass Kinder keinesfalls gefährdet werden“, appellierte Authried.
Feierst du Halloween?
Fahren auf Gefahrensicht
Der Rechtsberater des Mobilitätsclubs betonte, dass Autofahrer zu Halloween besonders vorsichtig und aufmerksam fahren sollten, um Unfälle zu vermeiden. Er erklärte, dass das Fahren auf Sicht – besser gesagt auf Gefahrensicht – unerlässlich sei. Zudem wies er darauf hin, dass die frühe Dämmerung in Kombination mit den gruseligen Kostümen dazu führt, dass sowohl Kinder als auch Erwachsene in der Dunkelheit schnell verschwinden können.
Eltern haften für ihre Kinder
So unterhaltsam das kunterbunte Treiben in der Nacht des 31. Oktobers auch sein mag – wenn es um Vandalismus und Beschädigungen geht, endet der Halloween-Spaß. Immer wieder hinterlassen zahlreiche Scherzartikel, die an Fahrzeugen versprüht werden, ärgerliche Spuren. Der Club-Jurist betont, dass solche Verschmutzungen bis hin zu echten Lackschäden kostspielige Putz- und Entfernungsaktionen nach sich ziehen können. Kinder sind ab 14 Jahren grundsätzlich deliktsfähig und daher selbst haftbar. Nikolaus Authried warnte jedoch, dass, wenn jüngere Kinder an Halloween mutwillig Schäden verursachen, die Eltern haftbar gemacht werden können, sofern sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind und der Schaden dadurch entstanden ist. Daraus können sich sowohl Schadenersatzpflichten als auch strafrechtliche Haftungen ergeben.
Halloween-Route in ruhigen Zonen
Wenn Begleitpersonen gemeinsam mit den Kindern die Halloween-Route planen, sollten sie nach Möglichkeit verkehrsberuhigte Zonen wählen, während Landesstraßen mit höheren Geschwindigkeitslimits keinesfalls empfehlenswert sind. „Kinder und Jugendliche im Alter zwischen neun und 13 Jahren sind meist schon recht ’selbstständig‘ im Straßenverkehr unterwegs. Gestärkt in der Gruppe herrscht noch dazu häufig ein trügerisches Sicherheitsgefühl vor, man ist aktiver und forscher“, warnte die Verkehrspsychologin Marion Seidenberger vom ÖAMTC.
Maskiert Autofahrern kann strafbar sein
Immer mehr Erwachsene entdecken ebenfalls die Freude am Grusel-Spaß und am Verkleiden. Einige setzen sich sogar maskiert hinter das Steuer. „Wenn jemand als Fahrer kostümiert zu einer Halloween-Party fährt, sollte er darauf achten, dass die gruselige Verkleidung weder die Sicht noch das Hören oder die Fahrzeugbedienung beeinträchtigt“, warnte Seidenberger. Sie wies darauf hin, dass das nicht nur gefährlich sei, sondern auch strafbar, und es im Falle eines Unfalls zivil- sowie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könne. Sie betonte, dass auch zu Halloween die Regel „Don’t drink and drive“ gelte. Wer plane, Alkohol zu konsumieren, sollte die sichere Heimfahrt nach dem Abend am besten im Voraus organisieren, beispielsweise durch ein Taxi.