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Symbolfoto von 5min.at: Nahaufnahme von 100 Euro-Geldscheinen und einer Bankomatkarte.
2 Milliarden Euro Steuer-Ersparnis gibt es im kommenden Jahr.

Rund 300 Euro plus: Deshalb bekommst du 2025 mehr Geld

Österreichs Finanzministerium erklärt, wie du 2025 von rund 2 Milliarden Euro Steuer-Ersparnis profitierst.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(365 Wörter)

Mit der Abschaffung der kalten Progression ist die schleichende Steuererhöhung beendet. Im ersten Jahr ohne kalte Progression 2023 haben sich die Menschen mehr als 1,85 Milliarden Euro erspart. Im kommenden Jahr sparen sich die Steuerzahler weitere 2 Milliarden Euro.

Kalte Progression

Die kalte Progression ist ein Phänomen, das Steuerzahler unbemerkt belastet. Sie tritt auf, wenn Einkommen mit der Inflation steigen, die Tarifstufengrenzen und Absetzbeträge in der Lohn- und Einkommensteuer aber statisch bleiben. Das führt dazu, dass Bürger einen höheren Teil ihres Einkommens versteuern müssen und die Kaufkraft abnimmt.

2 Milliarden Euro Steuer-Ersparnis

Seit der Abschaffung der kalten Progression zum 1. Jänner 2023 wird den Bürgern die schleichende Steuererhöhung, die durch die Inflation entsteht, ausgeglichen. Außerdem werden Sozial- und Familienleistungen, wie die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag und der Kinderabsetzbetrag ebenfalls jährlich valorisiert. Die Inflationsrate, die für das Jahr 2025 zur Abgeltung der kalten Progression herangezogen wird, beträgt 5 Prozent und basiert auf dem Durchschnitt der Inflationsraten von Juli 2023 bis Juni 2024. Durch die Abschaffung der kalten Progression werden die Tarifgrenzen, ab denen jeweils ein höherer Steuersatz wirkt und die wesentlichen Absetzbeträge jedes Jahr angehoben. Wie viele Steuern kommendes Jahr zu zahlen sind, liest du hier: Steuern 2025: So viel zahlst du kommendes Jahr.

Hier einige Beispiele, wie die Abschaffung der kalten Progression 2025 entlastet

    • Angestellte mit einem monatlichen Bruttogehalt iHv 4.150 Euro: 335 Euro (Anhebung Tarifgrenzen und Absetzbeträge; im Rechner nicht abgebildete Tages-, Nächtigungs- oder Kilometergelder können die Entlastung weiter erhöhen)

    • Alleinerziehender Angestellter mit einem monatlichen Bruttogehalt iHv 1.700 Euro und 1 Kind: 811 Euro (Anhebung Absetzbeträge und Kinderzuschlag)

    • Pensionistin mit einer monatlichen Bruttopension iHv 2.100 Euro: 331 Euro (Anhebung Tarifgrenzen und Absetzbeträge

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Diese weiteren Zuckerl gibt es 2025 von der Bundesregierung

Neben diesen allgemeinen Maßnahmen hat die Bundesregierung Schwerpunkte gesetzt, durch die im Jahr 2025 Leistungsträger und Familien mit geringen Einkommen besonders profitieren. Dazu zählen beispielsweise die Anhebung der Tagesgelder und der Nächtigungsgelder, die Erhöhung des Kilometergeldes und des Kostenersatzes für öffentliche Verkehrsmittel, die Anhebung der Kleinunternehmergrenze und die Einführung des Kinderzuschlags für Familien mit niedrigem Einkommen. So werden gezielt ökonomische und soziale Ziele adressiert. Diese Maßnahmen sind nicht alle im Entlastungsrechner abbildbar und erhöhen daher die angegebene Entlastung im Einzelfall noch zusätzlich.

Bild auf 5min.at zeigt eine Grafik.
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So sieht die Anhebung der Tarifstufengrenzen und wesentlichen Absetzbeträge ab 1. Jänner 2025 aus.

Tool zeigt dir, wie viel Geld du bekommst

Wer genau errechnen will, wie hoch die individuelle Entlastung für das Jahr 2025 ausfällt, kann den Entlastungsrechner des Finanzministeriums verwenden. Dieser steht ab sofort in aktualisierter Form zur Verfügung. „Ich ermutige jede Steuerzahlerin und jeden Steuerzahler, sich die persönliche Steuerentlastung vom Rechner des Finanzministeriums vorrechnen zu lassen. Mit der Abschaffung der schleichenden Steuererhöhung hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass den Bürgerinnen und Bürgern am Ende des Monats mehr Netto vom Brutto bleibt. Der Entlastungsrechner macht das in Zahlen für jede und jeden persönlich greifbar“, so Finanzminister Magnus Brunner

Häufig gestellte Fragen

Die kalte Progression ist ein Phänomen, das Steuerzahler unbemerkt belastet. Sie tritt auf, wenn Einkommen mit der Inflation steigen, die Tarifstufengrenzen und Absetzbeträge in der Lohn- und Einkommensteuer aber statisch bleiben. Das führt dazu, dass Bürger einen höheren Teil ihres Einkommens versteuern müssen und das Einkommen an Kaufkraft verliert.

Konkret bedeutet die Abschaffung der kalten Progression: Mehr Lohn, aber nicht mehr Steuern. Sagen wir, dein Brutto-Lohn wird um 9% erhöht. Durch die Abschaffung der kalten Progression fällt die schleichende Steuererhöhung weg, also sollte am Ende auch dein Netto-Lohn um jene 9%, statt vielleicht 7%, erhöht werden. De facto, bekommst du am Ende mehr Geld.

Alle Steuerzahler profitieren davon.

Die Wirkung der Abschaffung der kalten Progression zeigt sich immer ab dem 1. Jänner des jeweiligen Jahres, da zu diesem Zeitpunkt Tarifstufengrenzen und Absetzbeträge valorisiert werden.

Zum Beispiel wird für Familien der Kindermehrbetrag oder auch die Überstundenzulage angehoben. Welche Steuerentlastungen es noch gibt, erfährst du hier. 

Das kannst du ganz leicht mit dem Entlastungsrechner herausfinden.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 30.10.2024 um 11:38 Uhr aktualisiert
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