Netzbetreiber müssen zahlen: Diese Kunden bekommen Geld zurück
Österreichs Netzbetreiber haben in der Vergangenheit von vielen Kunden, die eine erneuerbare Erzeugungsanlage betreiben, ein Zutrittsentgelt verlangt. Aufgrund eines OGH-Urteils bekommen nun viele ihr Geld zurück.
Die österreichischen Netzbetreiber haben von vielen Kunden, die beispielsweise über eine PV-Anlage Strom ins Netz einspeisen, eine zu hohe Gebühr verlangt, nämlich dem sogenannten Netzzutrittsentgelt. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sieht tatsächlich vor, dass auch Betreiber von Erzeugungsanlagen durch die Bezahlung von Netzzutrittsplauschen einen Beitrag zu den Netzausbaukosten leisten. Der OGH hat nun jedoch in einem Urteil festgehalten, dass die Verrechnung dieser Beträge nur in bestimmten Fällen zulässig ist, etwa dann, wenn Ausbaumaßnahmen bei der Herstellung des Netzzutritts gesetzt wurden.
Wer hat Anspruch auf eine Rückerstattung des Netzzutrittsentgelts?
Betreiber von erneuerbaren Erzeugungsanlagen, wie Photovoltaikanlagen, haben Anspruch auf eine Rückerstattung, wenn ihnen ein Netzzutrittsentgelt berechnet wurde, ohne dass der Netzbetreiber direkte Kosten durch bauliche Maßnahmen oder Netzinfrastrukturanpassungen hatte.
Österreichweite Rückerstattung in Vorbereitung
Im Sinne ihrer Kundenorientierung werden alle österreichischen Netzbetreiber dieses Urteil nun umsetzen und die entsprechenden Netzentgelte den betroffenen Kunden rückerstatten. Die Vorbereitungen dafür laufen bereits. Die Netzbetreiber gehen davon aus, dass mit den Rückzahlungen noch in diesem Jahr begonnen werden kann. Eine Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber seitens der Kunden ist für die Erstattung nicht erforderlich.
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Auch verjährte Fälle haben Anspruch
Rückzahlungsberechtigt sind alle Erzeugungsanlagen, bei denen seit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes Netzzutrittspauschalen verrechnet wurden, ohne dass dem Netzbetreiber dabei unmittelbare Aufwände etwa in Form von baulichen Maßnahmen oder durch die Verstärkung der Netzinfrastruktur entstanden sind. Im Zuge einer Kulanzregelung seitens der Netzbetreiber sind auch Fälle anspruchsberechtigt, in denen bereits eine Verjährung eingetreten ist.
Kärntner Betroffene sollen 50 bis 100 Euro erhalten
In Kärnten sind Kunden von Energie Klagenfurt und Kärnten Netz betroffen. Laut ORF-Bericht können sich die geschätzt 16.000 Kärnten-Netz-Kunden voraussichtlich auf eine Erstattung von 50 bis 100 Euro freuen. Betroffen seien alle PV-Anlagen, unabhängig von ihrer Leistung.
Häufig gestellte Fragen
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass das Netzzutrittsentgelt nur in Fällen berechnet werden darf, in denen spezifische Maßnahmen für den Netzanschluss erforderlich waren. In allen anderen Fällen ist die Verrechnung dieses Entgelts unzulässig.
Nein, eine Kontaktaufnahme ist nicht erforderlich. Die österreichischen Netzbetreiber setzen das Urteil um und planen, die Rückzahlungen automatisch vorzunehmen.
Die Netzbetreiber bereiten die Rückzahlungen vor und gehen davon aus, dass diese noch im laufenden Jahr starten können.
Ja, aufgrund einer Kulanzregelung sind auch bereits verjährte Fälle erstattungsberechtigt.
In Kärnten, wo Kunden von Energie Klagenfurt und Kärnten Netz betroffen sind, wird pro Kunde eine Rückerstattung von rund 50 bis 100 Euro erwartet, unabhängig von der Leistung der jeweiligen Photovoltaikanlage.
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) regelt, dass Betreiber von Erzeugungsanlagen grundsätzlich einen Beitrag zu den Netzausbaukosten leisten sollen. Das aktuelle Urteil des OGH schränkt diese Regelung jedoch auf konkrete bauliche Maßnahmen ein.