Strenge Regeln: Das ändert sich für Hundehalter ab 1. Dezember 2024
Als Reaktion auf eine tödliche Hundeattacke im Oktober 2023 gelten in Oberösterreich ab 1. Dezember strengere Regeln für Hundehalter. Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen.
Mit 1. Dezember 2024 tritt in Oberösterreich ein neues Hundehaltegesetz in Kraft, das strengere Vorgaben für Hundebesitzer und deren Tiere bringt. Vor allem Halter von großen Hunden, sogenannten Listenhunden und auffälligen Hunden stehen im Fokus. Ziel der Gesetzesreform ist es, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und den Gemeinden mehr Handhabe bei der Regulierung problematischer Fälle zu geben. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Strengere Auflagen für große Hunde
Das neue Gesetz führt eine klare Definition bei der Größe der Hunde ein. Als groß gilt ein Hund, wenn er eine Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder ein Gewicht ab 20 Kilogramm erreicht. Halter solcher Hunde, die ab Dezember neu angemeldet werden, müssen eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) ablegen. Die Prüfung stellt sicher, dass Hund und Halter Alltagssituationen sicher und konfliktfrei meistern können. Dabei wird das Verhalten des Hundes bei Begegnungen mit anderen Menschen, Tieren oder Fahrzeugen getestet. Besteht der Hund den Test nicht, wird er als auffällig eingestuft und unterliegt strengeren Vorschriften.
Zusätzliche Pflichten für Listenhunde
Hunde bestimmter Rassen, darunter Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull und Tosa Inu, gelten ab Dezember als sogenannte Listenhunde. Für sie gelten verschärfte Regelungen, wie die verpflichtende Alltagstauglichkeitsprüfung, eine spezielle Ausbildung für die Halter sowie Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit. Halter von Listenhunden müssen zudem mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen keine Vorstrafen in bestimmten Bereichen, wie dem Waffen- oder Drogengesetz, haben. Auch Hunde dieser Rassen, die bereits vor Dezember gemeldet wurden, müssen die Prüfung absolvieren, sofern sie jünger als acht Jahre alt sind.
Strenge Regeln für auffällige Hunde
Auch für Hunde, die sich auffällig verhalten, gibt es neue Auflagen. Ein Hund gilt als auffällig, wenn er ohne vorherige Provokation Menschen oder andere Tiere verletzt oder durch aggressives Verhalten eine Bedrohung darstellt. In solchen Fällen müssen Halter eine verhaltensmedizinische Untersuchung durchführen lassen und eine zusätzliche Ausbildung mit ihrem Hund absolvieren. Zudem gilt für diese Tiere eine dauerhafte Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten, ausgenommen in eingezäunten Freilaufflächen.
Einführung eines Hunderegisters
Ein neues Hunderegister wird eingeführt, das Daten zu Hunden und ihren Haltern sammelt. Darin werden Informationen zu Ausbildungen, Prüfungen, Vorfällen und möglichen Halteverboten vermerkt. Dieses Register soll die Kommunikation zwischen den Gemeinden erleichtern und eine bessere Kontrolle ermöglichen. Die Daten im System sind allerdings nur in Oberösterreich verfügbar. Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland werden diese Informationen nicht weitergegeben.
Hohe Strafen bei Verstößen
Die Nichteinhaltung der neuen Vorschriften kann empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen. Fehlende Prüfungen oder Begutachtungen können mit Strafen zwischen 200 und 7.000 Euro belegt werden. Besonders hohe Strafen drohen bei der Missachtung von Leinen- und Maulkorbpflicht oder aggressionsförderndem Training.
Hintergrund und Ziel der Änderungen
Das Oö. Hundehaltegesetz wurde anlässlich der tödlichen Hundeattacke im Oktober 2023 in Naarn (Bezirk Perg) überarbeitet. Bei dem Vorfall wurde eine 60-jährige Joggerin von drei Hunden angegriffen und tödlich verletzt. Diese Tragödie war der Auslöser für die umfassenden Reformen, die nun umgesetzt werden.