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Beamter behauptete fälschlicherweise Attacke: Eine Geldbuße von 4.000 Euro beendet nun das Verfahren.

Nach Flucht von Häftling: Justizbeamter erfand Faustschlag „aus Scham“

Nach der Flucht eines terrorverdächtigen Häftlings musste sich ein Justizwachebeamter vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Missbrauch der Amtsgewalt und Verleumdung.

von Eva Taumberger
2 Minuten Lesezeit(385 Wörter)

Die spektakuläre Flucht eines terrorverdächtigen Untersuchungshäftlings sorgte Anfang des Jahres für Schlagzeilen. Nun wurde der Prozess gegen einen 47-jährigen Justizwachebeamten abgeschlossen, der nicht wegen der Flucht selbst, sondern wegen falscher Angaben nach dem Vorfall angeklagt war. Er hatte behauptet, von dem flüchtenden 19-Jährigen mit der Faust attackiert worden zu sein. Videoaufnahmen widerlegten diese Aussage jedoch eindeutig.

Flucht während eines Krankenhausbesuchs

Der Vorfall ereignete sich am 2. Februar, als der damals 19-jährige Untersuchungshäftling in Begleitung des Beamten zur neurologischen Untersuchung ins Krankenhaus gebracht wurde. Aufgrund eines epileptischen Leidens des jungen Mannes ordnete ein Arzt an, ihn ohne Handschellen zu transportieren, um das Risiko eines Sturzes zu minimieren. „Es war alles problemlos, bis zum Zeitpunkt der Rückkehr“, schilderte der Beamte. Während der Rückfahrt nutzte der Häftling jedoch einen Moment der Unachtsamkeit. Im Aufzug schlüpfte er kurz vor dem Schließen der Tür hinaus und floh. Der Justizwachebeamte verfolgte ihn noch durch das Treppenhaus bis zum Haupteingang des Spitals, wo er jedoch stürzte und den Flüchtenden aus den Augen verlor. Der Häftling, nur mit Pyjama und Schlapfen bekleidet, konnte erst am nächsten Tag in Wien-Floridsdorf wieder gefasst werden.

Falschangabe aus Scham

Nach der Flucht sprach ein Vorgesetzter den Beamten auf eine Kopfverletzung an, die er sich beim Aufdrücken der Lifttür zugezogen hatte. Der 47-Jährige behauptete daraufhin, der Häftling habe ihn mit der Faust geschlagen. Diese Aussage führte zu einer Anzeige wegen Amtsmissbrauchs und Verleumdung. Vor Gericht gestand der Beamte, die Geschichte aus Scham erfunden zu haben, da ihm in seiner 20-jährigen Karriere erstmals ein Häftling entkommen war. Das Verfahren wurde im Zuge einer Diversion eingestellt. Der Beamte muss eine Geldbuße von 4.000 Euro zahlen. Zudem läuft gegen ihn noch ein Disziplinarverfahren, da er dem Häftling keine Handschellen angelegt hatte. Eine diesbezügliche Disziplinarstrafe in Höhe von 500 Euro wurde bereits verhängt.

Verurteilung des Häftlings

Der 19-jährige Untersuchungshäftling war ursprünglich wegen Raubes und Körperverletzung in Haft. Nach Verbüßung seiner Strafe folgte die Untersuchungshaft wegen Terrorverdachts. Mittlerweile wurde er rechtskräftig wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren Haft verurteilt. (APA/red. 29. 11. 24)

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