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Symbolfoto
Symbolfoto auf 5min.at zeigt Geldscheine und Münzen.
Ab 2025 erhöhen sich in Österreich die Sozialversicherungsbeiträge – viele Grenzwerte ändern sich.

Sozialversicherungsbeiträge steigen in Österreich: Das kommt auf uns zu

Im Jahr 2025 erhöhen sich die Sozialversicherungsbeiträge in Österreich. Arbeitnehmer müssen sich auf höhere Abzüge einstellen – besonders für Besserverdiener könnten die Anpassungen spürbar werden.

von Eva Taumberger
2 Minuten Lesezeit(391 Wörter)

Ab Januar 2025 müssen sich Österreichs Arbeitnehmer auf höhere Sozialversicherungsabzüge einstellen. Besonders für Besserverdiener steigen die Belastungen, da die Beiträge mit wachsendem Einkommen proportional zunehmen. Laut finanz.at wird das Nettoeinkommen vieler Betroffener trotz geplanter Steuererleichterungen voraussichtlich schrumpfen. Diese Entwicklungen könnten Arbeitnehmer vor zusätzliche finanzielle Herausforderungen stellen.

Anpassung an die Inflation

Die Erhöhung der Beiträge ist auf die sogenannte Aufwertungszahl zurückzuführen, die laut der Österreichischen Gesundheitskasse für das Jahr 2025 auf 1,063 festgelegt wurde. Im Vorjahr lag sie noch bei 1,035. Diese Zahl dient der Anpassung an die Inflation und beeinflusst die Berechnung von Sozialversicherungsgrenzen und -beiträgen.

Höhere Beitragsgrundlagen

Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage erhöht sich von 6.060 Euro auf 6.450 Euro. Gleichzeitig steigt die jährliche Höchstbeitragsgrundlage von 84.840 Euro auf 90.300 Euro. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld unterliegen ab 2025 einer Höchstbeitragsgrundlage von 12.900 Euro statt bisher 12.120 Euro. Diese Änderungen führen zu höheren maximalen Sozialversicherungsabgaben.

Geringfügigkeitsgrenze steigt

Für geringfügig Beschäftigte gibt es ebenfalls Neuerungen: Die Einkommensgrenze, bis zu der keine Beiträge zu zahlen sind, steigt von 518,44 Euro auf 551,10 Euro pro Monat. Damit sollen auch die unteren Einkommen an die Inflation angepasst werden. Wer unter dieser Grenze bleibt, bleibt weiterhin von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen. Die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze betrifft vor allem Neben- und Aushilfstätigkeiten.

Änderungen beim Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Auch die Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung werden im Jahr 2025 angepasst. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Grenzbeträge für den Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen. Für den Dienstnehmeranteil bleibt der Beitrag bis zu einem Einkommen von 2.074,00 Euro bei 0 Prozent. Liegt das Einkommen zwischen 2.074,00 Euro und 2.262,00 Euro, wird der Beitrag auf 1 Prozent festgelegt. Für Einkommen zwischen 2.262,00 Euro und 2.451,00 Euro steigt der Beitrag auf 2 Prozent, und ab einem Einkommen von 2.451,00 Euro beträgt der Beitrag 2,95 Prozent. Auch der Lehrlingsanteil wird angepasst: Bis zu einem Einkommen von 2.074,00 Euro bleibt der Beitrag bei 0 Prozent, für Einkommen zwischen 2.074,00 Euro und 2.262,00 Euro steigt der Beitrag auf 1 Prozent und ab einem Einkommen von 2.262,00 Euro wird der Beitrag auf 1,15 Prozent erhöht.

Noch nicht verbindlich

Die neuen Werte für 2025 gelten laut der Wirtschaftskammer Österreich vorerst als unverbindlich. Eine offizielle Bestätigung durch eine Kundmachung steht noch aus. Bis dahin handelt es sich um vorläufige Richtwerte, die sich noch ändern könnten.

Voraussichtliche Werte für 2025

  • Aufwertungszahl 2025: 1,063
  • Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 551,10 Euro
  • Grenzwert für die Dienstgeberabgabe: 826,65 Euro
  • Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 6.450,00 Euro (täglich 215,00 Euro)
  • Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: 12.900,00 Euro
  • Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer: 7.525,00 Euro

Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag (Dienstnehmeranteil):

  • Bis 2.074,00 Euro: 0 Prozent
  • Über 2.074,00 Euro bis 2.262,00 Euro: 1 Prozent
  • Über 2.262,00 Euro bis 2.451,00 Euro: 2 Prozent
  • Über 2.451,00 Euro: 2,95 Prozent

Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag (Lehrlingsanteil):

  • Bis 2.074,00 Euro: 0 Prozent
  • Über 2.074,00 Euro bis 2.262,00 Euro: 1 Prozent
  • Über 2.262,00 Euro: 1,15 Prozent

Monatliche Beitragsgrundlage:

  • Für Versicherte ohne Entgelt/Bezüge: 1.037,70 Euro (täglich 34,59 Euro)
  • Für Zivildiener: 1.459,50 Euro (täglich 48,65 Euro)

Sonstiges:

  • Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener: 6,85 Euro monatlich

Häufig gestellte Fragen

Die Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge basiert auf der Anpassung an die Inflation, die durch die festgelegte Aufwertungszahl von 1,063 erfolgt. Diese Anpassung beeinflusst die Berechnung von Sozialversicherungsgrenzen und -beiträgen.

Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage wird auf 6.450 Euro erhöht, ebenso steigen die jährliche Höchstbeitragsgrundlage sowie die Grenze für Sonderzahlungen. Die Geringfügigkeitsgrenze wird auf 551,10 Euro erhöht, und die Beitragssätze für die Arbeitslosenversicherung ändern sich ebenfalls.

Ab 2025 wird die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte auf 551,10 Euro steigen. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, die unter dieser Grenze verdienen, weiterhin von der Sozialversicherungspflicht befreit sind.

Die Änderungen gelten vorerst als unverbindlich, da eine offizielle Bestätigung durch eine Kundmachung noch aussteht. Bis dahin handelt es sich um vorläufige Richtwerte, die sich noch ändern können.

Die geplanten Änderungen könnten dazu führen, dass das Nettoeinkommen vieler Arbeitnehmer, insbesondere bei Besserverdienern, trotz geplanter Steuererleichterungen sinkt.

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