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Symbolfoto
Symbolfoto auf 5min.at zeigt ein Haus, das gerade gebaut wird.
KIM-Verordnung endet 2025: Wohnbaukredite werden flexibler, Banken bleiben unter Beobachtung

Neue Kreditregeln in Österreich: Das ändert sich im Juni 2025

Im Juni 2025 endet die umstrittene KIM-Verordnung. Die strengen Vorgaben für Wohnbaukredite laufen aus, was Kreditnehmern mehr Flexibilität bieten soll. Doch Banken sollen vorsichtig bleiben.

von Eva Taumberger Ein Bild auf 5min.at zeigt die Online-Redakteurin Eva Taumberger.
2 Minuten Lesezeit(280 Wörter)

Die KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung), die seit August 2022 strenge Regeln für Wohnbaukredite vorgab, wird ab Mitte 2025 nicht mehr in Kraft sein. Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) entschied, dass die Verordnung aufgrund der aktuellen Lage im Bankensektor ausläuft. Es gebe keine systemischen Risiken mehr, die eine Verlängerung rechtfertigen würden. Laut dem Gremium habe die Verordnung zwar die Stabilität erhöht, doch ihr Zweck sei erfüllt.

Banken sollen an Standards festhalten

Obwohl die KIM-VO endet, sollen Banken weiterhin die etablierten Vergaberichtlinien befolgen. Die Österreichische Nationalbank (OeNB) und die Finanzmarktaufsicht (FMA) prüfen Maßnahmen, um die Einhaltung zu gewährleisten. Zusätzliche Kapitalpuffer oder höhere Risikogewichte könnten als Instrumente eingesetzt werden, um das Kreditrisiko zu minimieren.

Harte Vorgaben mit positiven Effekten

Die KIM-Verordnung brachte strenge Auflagen für Kreditnehmer. Wohnbaukredite durften maximal 35 Jahre laufen, 20 Prozent Eigenkapital waren Pflicht und die monatliche Rückzahlungsrate durfte 40 Prozent des Nettoeinkommens nicht überschreiten. Diese Regeln führten zu einem Rückgang der Kreditausfälle und einer besseren Kapitalausstattung der Banken.

Risiken am Immobilienmarkt im Fokus

Trotz des Endes der KIM-Verordnung wird das FMSG den Immobilienmarkt weiterhin beobachten. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem sektoralen Kapitalpuffer für Gewerbeimmobilien und möglichen Risiken im Wohnimmobilienbereich. Der antizyklische Kapitalpuffer, der aktuell bei 0 Prozent liegt, könnte je nach makroökonomischer Entwicklung angepasst werden, wie Medien berichten.

Fazit: Flexibilität mit Vorsicht

Mit dem Auslaufen der Verordnung sollen private Haushalte leichter Zugang zu Wohnkrediten erhalten. Gleichzeitig liegt es in der Verantwortung der Banken, vorsichtig zu agieren und Stabilität zu gewährleisten. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich der Markt unter den gelockerten Bedingungen entwickelt.

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Häufig gestellte Fragen

Die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) wurde im August 2022 eingeführt, um strenge Regeln für die Vergabe von Wohnbaukrediten festzulegen.

  • Maximale Kreditlaufzeit: 35 Jahre
  • Mindestens 20 % Eigenkapital erforderlich
  • Rückzahlungsrate durfte 40 % des Nettoeinkommens nicht überschreiten

 

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) sieht keine systemischen Risiken mehr, die eine Verlängerung rechtfertigen würden.

Die Verordnung endet im Juni 2025.

Mit dem Auslaufen der Verordnung könnten Kredite flexibler und leichter zugänglich werden.

Ja, Banken sind weiterhin angehalten, etablierte Vergaberichtlinien einzuhalten. Die Österreichische Nationalbank (OeNB) und die Finanzmarktaufsicht (FMA) überwachen die Entwicklungen.

Experten gehen davon aus, dass die Lockerung der Regeln Investitionen und Projekte erleichtert, insbesondere in der stark geforderten Bau- und Immobilienbranche.

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