Versuchte Vergewaltigung: 32-Jähriger zu 30 Monaten Haft verurteilt
Heute musste sich ein 32-Jähriger vor Gericht verantworten, da er im Sommer versucht haben soll, eine 16-Jährige bei einem Kirchtag in Villach zu vergewaltigen. Er wurde zu 30 Monaten Haft verurteilt.
Ein 32-jähriger Kärntner wurde am Freitag, dem 6. Dezember am Landesgericht Klagenfurt wegen versuchter Vergewaltigung zu 30 Monaten Haft verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, im Juli eine 16-Jährige auf einem Kirchtag daran gehindert zu haben, ein Auto zu verlassen, sie im Würgegriff festgehalten und unsittlich berührt zu haben. Nur das schnelle Eingreifen zweier Zeugen verhinderte Schlimmeres. Laut Medienberichten ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Mädchen lernt 32-Jährigen am Kirchtag kennen
Das Mädchen berichtete in einer Einvernahme, dass sie am Kirchtag mit dem 32-Jährigen ins Gespräch kam. Nachdem er ihr ein Bild seines Porsches gezeigt und sie zu einer Spritztour eingeladen hatte, ließ sie sich überreden, mit ihm zu seinem Zuhause zu fahren. Statt des versprochenen Porsches zeigte er ihr lediglich sein Haus. Auf dem Rückweg wollte sie zum Fest zurückkehren, doch er fuhr sie nur bis zur nahegelegenen Volksschule.
Mädchen verteidigte sich
Staatsanwältin Krenare Fida erklärte, dass das Opfer versuchte, aus dem Auto zu flüchten, doch der Mann hinderte sie daran. Beide stürzten aus dem Fahrzeug, und er fixierte die 16-Jährige in einem Würgegriff, um ihre Schreie zu unterdrücken. Das Mädchen berichtete, dass er sie hinter einen Busch zog. Fida betonte, dass die Tat nicht vollendet wurde, nicht weil der Angeklagte davon abgelassen habe, sondern weil sich das Mädchen weiterhin verteidigte und um Hilfe schrie.
Zwei Zeugen eilten zur Hilfe
Zwei Zeugen, die im Auto vorbeifuhren, hörten die Hilfeschreie und griffen ein. Vor Gericht berichtete die 21-jährige Zeugin, dass der Angeklagte das Mädchen im Schwitzkasten hielt, während sie panisch um Hilfe schrie. Der 32-Jährige ließ sie erst los, als auch der Freund der Zeugin aus dem Auto stieg. Dieser erklärte, dass für ihn klar war, dass der Mann versucht hatte, das Mädchen zu vergewaltigen. Das Opfer gab an, dass sie gedacht habe, sie würde sterben.
Angeklagte: „So etwas würde ich nie machen“
Medien zufolge versuchte der Angeklagte sein Verhalten damit zu erklären, dass er lediglich das Handy des Mädchens nehmen wollte, da er befürchtete, es könnten peinliche Fotos oder Videos von ihm aufgenommen worden sein. Vor Gericht beteuerte er seine Unschuld und sagte: „So etwas würde ich nie machen!“ Er betonte, dass er zu diesem Zeitpunkt eine Freundin hatte, die hochschwanger mit seinem ersten Kind war. Verteidiger Hans Gradischnig führte an, dass es in einer Situation, in der ein angetrunkenes Mädchen alleine bei ihm zu Hause sei, naheliegend gewesen wäre, dass der Angeklagte etwas versuchte, während er ungestört war – doch es sei nichts passiert.
Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt
Richter Gernot Kugi nannte den Altersunterschied als Erschwerungsgrund und merkte an, dass der Angeklagte 32 Jahre alt sei, das Mädchen jedoch erst 16. Zudem habe er das Mädchen nicht sofort losgelassen, als Zeugen eingriffen. Bei einem möglichen Strafrahmen von zwei bis zehn Jahren erklärte Kugi, dass die zweieinhalb Jahre Haft auch als Abschreckung für andere dienen sollten. Die Verteidigung legte eine Nichtigkeitsbeschwerde ein, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.