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Bild auf 5min.at zeigt einen Fußgänger bei Nacht.
In der Steiermark ereigneten sich im vergangenen Jahr 40 Prozent der Fußgängerunfälle bei Dunkelheit oder Dämmerung auf Schutzwegen.

5 Tote, 30 Schwerverletzte: Die meisten Fußgängerunfälle passieren im Dunkeln

In der Steiermark passierten 2023 40 Prozent der Fußgängerunfälle bei Dunkelheit auf Schutzwegen. Der VCÖ fordert bessere Beleuchtung, Tempo 30 und strengere Regeln für Sichtverhältnisse, um Leben zu schützen.

von Nadia Alina Gressl Bild auf 5min.at zeigt Nadia Alina Gressl
2 Minuten Lesezeit(278 Wörter)
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In der Steiermark ereigneten sich im vergangenen Jahr 40 Prozent der Fußgängerunfälle bei Dunkelheit oder Dämmerung auf Schutzwegen. Besonders alarmierend: Im Dezember waren es sogar mehr als die Hälfte. Der VCÖ fordert deshalb verstärkte Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf Schutzwegen und ruft Verkehrsteilnehmende zur besonderen Vorsicht auf.

Alarmierende Zahlen

Laut einer aktuellen Analyse des VCÖ auf Basis von Daten der Statistik Austria wurden 2023 insgesamt 118 Fußgänger in der Steiermark bei Dämmerung oder Dunkelheit von Fahrzeugen erfasst. 30 Personen erlitten schwere Verletzungen, fünf verloren ihr Leben. Besonders betroffen sind Kinder, die jedes 13. Unfallopfer in dieser Statistik ausmachen.

Schutzwege besser beleuchten und Tempolimits reduzieren

„Die hohe Zahl der Unfälle zeigt, dass es dringend Maßnahmen braucht, um Fußgängerinnen und Fußgänger besser zu schützen“, betont VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky. Der VCÖ fordert unter anderem:

  • Bessere Beleuchtung von Schutzwegen, um Fußgänger sichtbarer zu machen.
  • Reduzierung des Tempolimits auf Tempo 30 im Ortsgebiet. Der kürzere Anhalteweg bei Tempo 30 kann Leben retten.
  • Erweiterung der Halte- und Parkverbotszonen vor Schutzwegen von fünf auf zehn Meter, um die Sicht für Fahrzeuglenkende zu verbessern.

Verantwortung der Verkehrsteilnehmer

Der VCÖ erinnert auch an die Straßenverkehrsordnung, die klar festlegt, dass Fahrzeuglenkende ihre Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen müssen (§20 StVO). Insbesondere vor Schutzwegen gilt „Fuß weg vom Gas“, um rechtzeitig anhalten zu können (§9/2 StVO). Für Kinder gelten zusätzliche Schutzbestimmungen: Sie sind vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen. Zudem greift der sogenannte „unsichtbare Schutzweg“, der es Kindern ermöglicht, auch abseits von Schutzwegen sicher die Straße zu überqueren.

Unfallzahlen im Detail:

Die Statistik zeigt, dass Unfälle mit Fußgängern besonders häufig in den Wintermonaten passieren:

    • Dezember: 22 Unfälle (12 auf Schutzwegen)

    • Februar: 21 Unfälle (8 auf Schutzwegen)

    • November: 20 Unfälle (4 auf Schutzwegen)

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