Syrien-Demo in Wien: Hohe Teilnehmerzahl und 50 Anzeigen
Am 8. Dezember 2024 verliefen in Wien zwei Syrien-Demos mit unerwartet hoher Teilnehmerzahl friedlich. Die Polizei sorgte für Sicherheit, stellte 50 Anzeigen wegen Pyrotechnik/Drohnenflügen und eine wegen Körperverletzung.
Für den gestrigen Sonntag, 8. Dezember 2024, waren im Wiener Stadtgebiet zahlreiche Versammlungen angezeigt worden, mehr dazu hier: Großdemonstration in Wien: Syrer feiern Sturz von Assad. Die Versammlungsbehörde sprach keine Untersagungen hinsichtlich dieser Kundgebungen aus, da – im Gegensatz zu vorangegangenen Kundgebungen – am gestrigen Sonntag aufgrund der geschlossenen Geschäfte und des generell niedrigen Verkehrsaufkommens kein Verkehrskollaps im Wiener Stadtgebiet drohte.
Deutlich höhere Teilnehmerzahl
Bei zwei ordnungsgemäß angezeigten, ursprünglich eher kleineren Kundgebungen zur Revolution in Syrien kam es aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen innerhalb sehr kurzer Zeit zu einer deutlich höheren Teilnehmerzahl, als angezeigt war. Dabei handelte es sich um eine Marschkundgebung vom Opernring bis zum Dr.-Karl-Renner-Ring und eine Standkundgebung vor der syrischen Botschaft im dritten Bezirk, die friedlich verliefen.
Verbotene Pyrotechnik und Drohnenflüge
Die Wiener Polizei stand mit hunderten Beamten im Einsatz, um für die öffentliche Ordnung und Sicherheit in der Wiener Innenstadt zu sorgen. Im Rahmen der Kundgebungen gab es aus polizeilicher Sicht keinerlei Hinweise auf den Einsatz von Schreckschusspistolen und es wurden auch keine Waffen oder sonstige verbotene Gegenstände von der Polizei sichergestellt. Aufgrund der verbotenen Verwendung von Pyrotechnik und privaten Drohnenflügen durch die Teilnehmer wurden im Verlauf der beiden Kundgebungen von der Polizei rund 50 Anzeigen gelegt. Eine strafrechtliche Anzeige gegen einen Demonstrationsteilnehmer erfolgte aufgrund des Verdachts der Körperverletzung.
Versammlungsanzeigen werden individuell geprüft
Die Landespolizeidirektion Wien gibt bekannt, dass jede Versammlungsanzeige individuell geprüft wird und die Entscheidung, eine angezeigte Versammlung zu untersagen oder aufzulösen, lagebedingt und gemäß den Bestimmungen des Versammlungsgesetzes getroffen wird.