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Foto auf 5min.at zeigt die Billa-Filiale in der Körblergasse Graz.
In Österreich wird ein Nudelsalat zurückgerufen, der in den REWE Group-Geschäften ADEG, BILLA und BILLA Plus verkauft wurde.

Salat-Rückruf bei Billa und CO.: Gefahr durch Metallverunreinigungen

Aktuell wird ein Nudelsalat zurückgerufen, der bei Billa, Billa Plus und Adeg verkauft wurde. Es besteht möglicherweise eine Gesundheitsgefahr durch metallische Fremdkörper.

von Stella Sabitzer Das Bild auf 5min.at zeigt die Online-Redakteurin Stella Sabitzer von 5 Minuten Österreich.
1 Minute Lesezeit(147 Wörter)

Die Feinkost Leitinger Vertriebsges.m.b.H. hat einen vorsorglichen Rückruf des Produkts Feinkost Leitinger Nudelsalat 135 Gramm mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 24. Dezember 2024 sowie des Feinkost Leitinger Nudelsalat zwei Kilo (Feinkostware) veranlasst. Der Grund für den Rückruf ist die mögliche Verunreinigung mit metallischen Fremdkörpern in einzelnen Produkten.

Gesundheitsrisiko bei Billa Nudelsalat

Da der Nudelsalat zwei Kilo in Feinkosttheken angeboten wird, betrifft der Rückruf ausschließlich Ware mit einem Haltbarkeitsdatum bis maximal 12. Dezember 2024. Ein Gesundheitsrisiko durch den Verzehr der betroffenen Produkte kann nicht ausgeschlossen werden, weshalb vom Verzehr abgeraten wird.

Rückruf: Betroffene Produkte können zurückgegeben werden

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist auf der Unterseite der Produkte zu finden. Der betroffene Warenbestand wurde bereits aus dem Verkauf genommen. Kunden, die die Produkte bereits gekauft haben, können diese ab sofort auch ohne Kassenbon zurückgeben.

Betroffene Produkte

  • Produkt: Nudelsalat
  • Artikel: Feinkost Leitinger Nudelsalat
  • Menge: 135 Gramm – MHD: 24.12.2024
    Menge: 2 Kilogramm – MHD: max. 12.12.2024
  • Verkäufer: Billa, Billa Plus, ADEG

Häufig gestellte Fragen

Feinkost Leitinger Nudelsalat 135 g mit MHD 24. Dezember 2024

Feinkost Leitinger Nudelsalat 2 kg (Feinkostware) mit MHD bis maximal 12. Dezember 2024

Aufgrund der möglichen Verunreinigung mit metallischen Fremdkörpern in einzelnen Produkten.

Ein Gesundheitsrisiko kann nicht ausgeschlossen werden, weshalb vom Verzehr der betroffenen Produkte abgeraten wird.

Ja, betroffene Produkte können auch ohne Kassenbon zurückgegeben werden.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 12.12.2024 um 19:01 Uhr aktualisiert
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