Leistbares Wohnen für Studenten und Lehrlinge in Wien gesichert
Um das Wohnen in Wien weiterhin erschwinglich zu gestalten, wurden ein Mietpreisdeckel für Studenten- und Lehrlingsheime sowie eine Erweiterung der Eigenmittelersatzdarlehen beschlossen.
Die Wiener Landesregierung hat neue Maßnahmen beschlossen, um leistbares Wohnen auch in Zukunft abzusichern. Dazu gehört unter anderem ein Mietpreisdeckel für geförderte Studenten- und Lehrlingsheime sowie die Erweiterung der Eigenmittelersatzdarlehen für Mieter. Die kürzlich beschlossenen Änderungen bei den geförderten Heimen und den Eigenmittelersatzdarlehen in Wien erleichtern den Zugang zum geförderten Wohnbau und stellen eine bedeutende Weiterentwicklung des Wiener Wohnbaumodells dar. „So sorgen wir dafür, dass Wien auch für zukünftige Generationen leistbar und sozial nachhaltig bleibt“, erklärte Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.
Erleichterungen bei Eigenmittelersatzdarlehen
Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen und strengerer Bankkreditvergabe hat Wien die Förderbedingungen angepasst. Ab 1. Januar 2025 tritt die neue Eigenmittelersatzdarlehensverordnung in Kraft, die vor allem einkommensschwächeren Wienern zugutekommt. So wurden die Einkommensgrenzen angehoben und die Rückzahlungsbedingungen für bestimmte Gruppen erleichtert. Zudem wird der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert und eine Indexierung eingeführt, um die Anpassung an die Lebenshaltungskosten zu gewährleisten.
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Zielgerichtete Unterstützung für Einkommensschwache
Einkommensschwächere Gruppen werden gezielt durch den temporären Wegfall der Rückzahlungsverpflichtung und die Verlängerung der Darlehenslaufzeit auf maximal 25 Jahre unterstützt. Sollte sich die Einkommenssituation verschlechtern, kann künftig die Darlehenslaufzeit angepasst werden, um die monatlichen Raten zu reduzieren. Zudem entfällt die Notwendigkeit, ein Mindesteinkommen nachzuweisen.
Mietpreisbremse für Studenten- und Lehrlingsheime
Für geförderte Heime wird ebenfalls ein Mietpreisdeckel eingeführt, um den Mietzins zu begrenzen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass besonders junge Menschen mit begrenzten finanziellen Mitteln weiterhin leistbar wohnen können. Zudem wird mehr Transparenz bei der Überprüfung der Mietzinsabrechnungen geschaffen. Dies stellt sicher, dass vor allem Menschen mit begrenzten finanziellen Mitteln entlastet werden und das Wohnen auch künftig erschwinglich bleibt.