60-Stunden-Wochen: 9.000 Euro Entschädigung für Hotelmitarbeiterin
Obwohl sie bis zu 60 Stunden pro Woche arbeitete, war eine ungarische Arbeitnehmerin lediglich geringfügig bei einem Hotelbetrieb in Kärnten angemeldet. Die Arbeiterkammer erkämpfte nun eine Entschädigung von rund 9.000 Euro.
Die ungarische Arbeitnehmerin war drei Monate lang als Zimmermädchen und im Service des Hotelrestaurants tätig – ohne Kenntnis von der fehlerhaften Anmeldung zu haben. Dies führte insbesondere dazu, dass die Frau nicht krankenversichert war. Juristin Nina Schober von der Arbeiterkammer-Bezirksstelle in Villach erklärt: „Die gesetzlichen Vorgaben sind hier eindeutig. Eine geringfügige Beschäftigung liegt nur vor, wenn das Einkommen monatlich 518,44 Euro (2024) nicht übersteigt. Bei einer Arbeitszeit von 60 Stunden pro Woche ist das schlichtweg unmöglich.“
Gleich mehrfach gegen geltendes Recht verstoßen
Da ihr die zustehenden monatlichen Lohnabrechnungen nicht ausgehändigt worden waren, konnte die Mitarbeiterin die erhaltenen Zahlungen nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen. Weiters wurde das Arbeitsverhältnis fristwidrig vom Arbeitgeber beendet und als einvernehmliche Auflösung deklariert. „Der Arbeitgeber hat hier gleich mehrfach gegen geltendes Recht verstoßen“, betont Schober. Sie konnte eine Entschädigung von rund 9.000 Euro (brutto) erkämpfen. Diese Summe umfasst ausstehende Zahlungen für Überstunden, Mehrstunden, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie eine Kündigungsentschädigung. Zudem wurde die Anmeldung beim Sozialversicherungsträger richtiggestellt.
Appell des Arbeiterkammer-Präsidenten
„Der Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig der Schutz von Arbeitnehmern ist und welche gravierenden Folgen Fehlverhalten von Arbeitgebern haben kann“, betont auch Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach. Er appelliert abschließend an alle Arbeitgeber, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Gleichzeitig ermutigt er Arbeitnehmer: „Wenden Sie sich bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten umgehend an unsere Expertinnen und Experten, unser Service ist für alle Beschäftigten kostenlos.“