Bis zu 700 Euro im Monat: Frist für diese Beihilfe endet bald
Um das Studentenleben zu erleichtern, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, darunter die Studienbeihilfe. Studierende können bis zu 700 Euro monatlich erhalten. Achtung: Die Frist für den Antrag endet bald!
Auch in diesem Jahr haben Studierende die Möglichkeit, Studienbeihilfe für das aktuelle Studienjahr zu beantragen. Doch Vorsicht: Die Frist läuft bald ab. Es lohnt sich, den Antrag schnell einzureichen, denn es winken bis zu 705 Euro monatlich.
Antragsfrist für Studienbeihilfe endet im Dezember
Der Antrag für das Studienjahr 2024/25 kann nur noch bis Sonntag, den 15. Dezember, eingereicht werden. „Als Bundesregierung haben wir in den letzten Jahren weitreichende Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung von Studierenden getroffen. Auch im nächsten Jahr wird die Studienbeihilfe wieder an die Inflation angepasst werden“, so Bundesminister Martin Polaschek.
Studienbeihilfe jetzt auch mit ID-Austria beantragbar
Die Studienbeihilfe kann entweder online über www.stipendium.at, per Post oder direkt bei einer der sechs Stipendienstellen in Wien, Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Klagenfurt beantragt werden. Seit dem Studienjahr 2023/24 besteht zudem die Möglichkeit, den Antrag mit der ID-Austria zu stellen. „Das macht es für Studierende, die Anspruch auf die Studienbeihilfe haben, noch einfacher, die Förderung zu beantragen“, sagt Polaschek.
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Erhöhte Zuverdienstgrenze und Studienbeihilfe für Studierende
Studierende, die engagiert und zügig studieren, aber aufgrund der finanziellen Situation ihrer Eltern auf Unterstützung angewiesen sind, haben Anspruch auf eine Studienbeihilfe. In den vergangenen Monaten und Jahren wurden außerdem wichtige Maßnahmen ergriffen, um Studierende beim Abschluss ihres Studiums zu fördern. Neben der Erhöhung der Studienbeihilfe und ihrer jährlichen Anpassung an die Inflation wurde auch die Zuverdienstgrenze für erwerbstätige Studierende angehoben. Diese Grenze bestimmt, wie viel Studierende dazuverdienen dürfen, ohne dass ihre Beihilfe gekürzt wird, und wird ebenfalls jährlich an die Inflation angepasst. Mehr dazu hier: Zuverdienstgrenze für diese Personen erhöht: Das darfst du nun verdienen.
Zusätzliche Förderangebote für Studierende
Seit dem Studienjahr 2023/24 erhalten alle Studierenden zusätzlich zu ihrer Studienbeihilfe automatisch einen Mobilitätszuschuss. Weitere Förderangebote umfassen das Selbsterhalterstipendium, das Studienabschluss-Stipendium, das Mobilitätsstipendium, die Beihilfe für ein Auslandsstudium sowie die Studienunterstützung. Letztere richtet sich an Studierende in sozialen Härtefällen, die nicht durch andere Fördermaßnahmen abgedeckt sind.
Erhöhte Zuschläge und erweiterte Fördermöglichkeiten für Studierende mit Behinderungen
Zudem wurden die Zuschläge für Studierende mit Behinderungen im Rahmen einer Neuregelung um 50 Prozent erhöht, und die Bedingungen für eine Verlängerung des Förderzeitraums wurden ausgeweitet. „Wir haben all diese Maßnahmen gesetzt, weil es uns ein zentrales Anliegen ist, Studierende bestmöglich zu unterstützen und Chancengleichheit im Hochschulsystem zu garantieren“, erklärte Polaschek abschließend.
Häufig gestellte Fragen
Die Studienbeihilfe kann online über www.stipendium.at, per Post oder direkt bei einer der sechs Stipendienstellen in Wien, Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Klagenfurt beantragt werden. Seit dem Studienjahr 2023/24 besteht auch die Möglichkeit, den Antrag mit der ID-Austria zu stellen.
Der Antrag für das Studienjahr 2024/25 muss bis spätestens Sonntag, den 15. Dezember 2024, eingereicht werden.
Studierende, die engagiert und zügig studieren, aber aufgrund der finanziellen Situation ihrer Eltern auf Unterstützung angewiesen sind, können Studienbeihilfe beantragen.
Studierende erhalten zusätzlich zu ihrer Studienbeihilfe einen Mobilitätszuschuss. Weitere Förderungen umfassen das Selbsterhalterstipendium, Studienabschluss-Stipendium, Mobilitätsstipendium, Beihilfe für ein Auslandsstudium sowie Studienunterstützung für Studierende in sozialen Härtefällen.
Ja, die Zuverdienstgrenze wurde angehoben und wird jährlich an die Inflation angepasst. Studierende dürfen nun mehr dazuverdienen, ohne dass ihre Beihilfe gekürzt wird.