Anzahlungen futsch: Kika/Leiner-Pleite trifft auch Flutopfer
Nach der Insolvenz von Kika/Leiner stehen tausende Kunden vor finanziellen Verlusten. Besonders betroffen sind Flutopfer, die ihre Entschädigungen aus den Hochwasserschäden in Möbel investierten – ohne Aussicht auf Rückerstattung.
Am Sonntag, dem 12. November 2024, meldete die Möbelkette Kika/Leiner Insolvenz an und zog damit tausenden Kunden den Boden unter den Füßen weg. Besonders tragisch ist die Situation für jene, die nach dem verheerenden Hochwasser in Niederösterreich auf eine Rabattaktion der Kette setzten. Mit einem versprochenen Sofortrabatt von 20 Prozent investierten viele Flutopfer ihre Entschädigungen in Küchen, Schlafzimmer oder Wohnmöbel. Nun stehen sie vor leeren Händen. Betroffene berichteten, dass sie teils fünfstellige Beträge angezahlt haben, ohne jemals ihre Ware zu erhalten.
Rechtlich korrekt, moralisch fragwürdig
Trotz der offensichtlichen Tragik erlaubt das Insolvenzrecht Unternehmen weiterhin Geschäfte zu tätigen, selbst wenn eine Zahlungsunfähigkeit droht. Insolvenzrechtsexperten betonen, dass Firmen bis zu 60 Tage vor der endgültigen Pleite weiterhin Anzahlungen annehmen dürfen, um eine mögliche Sanierung zu finanzieren. Für die betroffenen Kunden bedeutet dies jedoch meist den Verlust ihres Geldes. Laut Experten liegt die durchschnittliche Insolvenzquote in Österreich unter zehn Prozent.
Härtefälle in den Medien
Einige der Schicksale fanden in den vergangenen Wochen große mediale Aufmerksamkeit. Ein älteres Ehepaar aus Niederösterreich zahlte beispielsweise über 21.000 Euro für eine Küche und ein Speisezimmer. Eine alleinerziehende Mutter investierte fast 19.000 Euro aus dem Katastrophenfonds in Möbel, die sie nie erhielt. Fälle wie diese verdeutlichen die Lücken im Verbraucherschutz, der Anzahlungen nicht ausreichend absichert.
Verbraucherschutz auf dem Prüfstand
Johannes Rauch, bis vor kurzem Konsumentenschutzminister, forderte angesichts der Situation eine politische Debatte über verpflichtende Sicherheiten bei Anzahlungen. Auch die Arbeiterkammer schließt sich an und schlägt vor, Anzahlungen gesetzlich auf maximal 20 Prozent des Kaufpreises zu deckeln. Pauschalreisen gelten in Österreich bereits als Beispiel für bessere Absicherung: Dort müssen Veranstalter eine Insolvenzversicherung anbieten.
Ein Lichtblick für Kreditkartenzahler
Nicht alle Kunden sind völlig chancenlos. Wer seine Anzahlung per Kreditkarte geleistet hat, kann unter Umständen eine Rückbuchung beantragen. Banken wie die Erste Bank haben angekündigt, betroffene Kunden aktiv bei sogenannten „Chargebacks“ zu unterstützen, wie Medien berichten. Für Barzahler oder Überweisungen bleibt jedoch nur der Weg über eine Forderungsanmeldung im Konkursverfahren – oft mit geringen Erfolgsaussichten.