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Symbolfoto
Symbolfoto von 5min.at: Zwei Ordner für ein Insolvenzverfahren liegen auf dem Tisch.
Heute, 16. Dezember 2024, wurde bekanntgegeben, dass die Firma Kühl- und Ladeneinrichtungen Handelsgesellschaft m.b.H. mit Sitz in Wien, beim Handelsgericht Wien ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet hat.

Über 5 Millionen Euro: Kühlanlagenunternehmen insolvent

Der AKV gibt bekannt, dass am heutigen Montag, 16. Dezember 2024 am Handelsgericht Wien über das Vermögen der Firma Kühl- und Ladeneinrichtungen Handelsgesellschaft m.b.H. ein Konkursverfahren eröffnet worden ist.

von Julia Mannsfeld Logo 5 Minuten
1 Minute Lesezeit(240 Wörter)

Bei der Insolvenzschuldnerin handelt es sich um ein Unternehmen, welches seit mehr als 35 Jahren Kühlanlagen für Supermärkte, primär für REWE, Nah & Frisch, Denns BioMärkte und Tankstellenketten errichtet und betreut.

Insolvenzursache

Das Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz wird unter anderem auf den Bau- bzw. Investment Stopp während der Corona Pandemie zurückgeführt. Weiters führte auch der Beginn des Krieges in der Ukraine sowohl zu Schwierigkeiten bei den Lieferketten als auch zu steigenden Energie- und Mietkosten, welche wiederum zu Preissteigerungen und geringeren Margen bei den Konsumgütern führten.

Vermögenslage

Gemäß den vorgelegten Unterlagen geht die Antragstellerin von Verbindlichkeiten in der Höhe von rund 5.060.739,73 Millionen Euro aus und sind von diesem Verfahren rund 51 Gläubiger betroffen. „Die aktuellen Vermögensverhältnisse müssen im Zuge des Verfahrens erst durch den Insolvenzverwalter überprüft werden“, heißt es heute in einer Aussendung des Alpenländische Kreditorenverbands.

Weitere Vorgangsweise

Laut den vorliegenden Unterlagen wird der Fortbetrieb der Firma Kühl- und Ladeneinrichtungen Handelsgesellschaft m.b.H. angestrebt und brachte diese in ihrem Eigenantrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens einen Sanierungsvorschlag ein: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine 20%ige Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes. Dabei handelt es sich hinsichtlich der Quotenhöhe um das gesetzlich vorgesehene Mindestangebot. Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.

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