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Zwei Unternehmer wurden am Montag, 16. Dezember 2024, zu je sechs Monaten bedingter Haft verurteilt, da sie gefälschte Abnehmspritzen verkauften. Dadurch erlitten drei Frauen gesundheitliche Probleme.

Gefälschte Abnehmspritzen: Sechs Monate Haft für zwei Unternehmer

Zwei Unternehmer wurden am 16. Dezember 2024 zu je sechs Monaten bedingter Haft und Geldstrafen verurteilt, weil sie gefälschte Abnehmspritzen an einen Arzt geliefert hatten. Drei Frauen erlitten gesundheitliche Probleme.

von APA/RED
2 Minuten Lesezeit(275 Wörter)
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Zwei Unternehmer sind am Montag, 16. Dezember 2024, am Landesgericht Steyr wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz sowie wegen grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu je sechs Monaten bedingter Haft sowie zu teilbedingten Geldstrafen von 180 bzw. 120 Tagessätzen verurteilt worden. Eines der Unternehmen wurde ebenfalls verurteilt – zu einer bedingten Geldstrafe. Die Angeklagten sollen gefälschte Abnehmspritzen an einen Mediziner geliefert haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Fahrlässige Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft legte den beiden Beschuldigten, 57 und 46 Jahre alt, Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und fahrlässige Körperverletzung zur Last. Die beiden Unternehmer sollen die Lieferung und den Verkauf von gefälschten Medikamenten an einen Schönheitschirurgen organisiert haben. Statt Abnehmspritzen, den „Ozempic“-Pens mit dem Wirkstoff Semaglutid, bezogen sie von einem Deutschen, der keine Berechtigung für den Vertrieb von Arzneimitteln besessen habe, Injektionen mit Insulin, heißt es in der Anklageschrift. Der Mediziner, dem sie von Anfang bis Mitte September des Vorjahres 225 Pens zum Stückpreis von 205 Euro vermittelt haben sollen, gab diese an Patientinnen weiter. Drei Frauen erlitten nach Selbst-Injektionen gesundheitliche Probleme.

Sechs Monate bedingte Haft und Geldstrafe

Das Landesgericht Steyr verurteilte die Männer zu je sechs Monaten bedingt, zudem bekamen beide eine Geldstrafe. Der Erstangeklagte muss 180 Tagessätze a vier Euro – in Summe 720 Euro – und der Zweitangeklagte 120 Tagessätze a 55 Euro – macht in Summe 6.600 Euro – zahlen. Eines der beteiligten Unternehmen wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 2.550 Euro (85 Tagessätze a 30 Euro) verurteilt. Ein Angeklagter akzeptierte das Urteil, der andere kündigte Rechtsmittel an, ebenso die Staatsanwaltschaft. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig. (APA/RED 16.12.2024)

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