Neues Gesetz bringt Kleinunternehmern ab 2025 mehr Geld
Ab 2025 ändert sich die Kleinunternehmerregelung: Höhere Umsatzgrenzen und flexiblere Regeln schaffen neue Möglichkeiten, auch für EU-Unternehmen.
Ab dem 1. Januar 2025 treten wesentliche Änderungen bei der Kleinunternehmerregelung in Kraft. Mit der Reform im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2024 sollen vor allem kleinere Unternehmen entlastet und neue Möglichkeiten innerhalb der EU geschaffen werden. Was sich konkret ändert, erfährst du hier:
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
1. Höhere Umsatzgrenze
Der bisherige Schwellenwert von 35.000 Euro netto pro Jahr wird auf 55.000 Euro brutto angehoben. Eine Rückrechnung auf Netto-Umsätze entfällt, und die Umsätze des laufenden sowie des vorangegangenen Jahres werden berücksichtigt.
2. Flexiblere Regelungen bei Überschreitung
Bisher bedeutete das Überschreiten der Umsatzgrenze den rückwirkenden Verlust der Steuerbefreiung für das gesamte Jahr. Ab 2025 bleibt die Steuerbefreiung erhalten, bis die Grenze überschritten wird. Neu ist außerdem:
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- Bis zu 10 Prozent Überschreitung: Steuerbefreiung bleibt bis Jahresende bestehen, Umsatzsteuerpflicht greift erst ab dem Folgejahr.
- Mehr als 10 Prozent Überschreitung: Umsatzsteuerpflicht gilt nur für den Betrag, der die Grenze überschreitet, sowie für alle folgenden Umsätze.
3. Ausweitung auf EU-Unternehmen
Erstmals können auch Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Staaten die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn:
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- der unionsweite Jahresumsatz 100.000 Euro nicht übersteigt,
- die Umsatzgrenze des jeweiligen Mitgliedstaats eingehalten wird,
- und der Antrag im Ansässigkeitsstaat gestellt wird.
Unternehmen erhalten bei Genehmigung eine spezielle Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit dem Suffix „-EX“, die sie als Kleinunternehmer ausweist. Mehr dazu erfährst du hier.
Was hältst du von der neuen Regelung?
Häufig gestellte Fragen
Die Anpassung richtet sich an kleinere Unternehmen, die mit der bisherigen Grenze von 35.000 Euro oft knapp über dem Schwellenwert lagen. Die Erhöhung auf 55.000 Euro schafft mehr Spielraum.
Wenn die Umsätze die Grenze um bis zu 10 % überschreiten, bleibt die Steuerbefreiung bis Jahresende bestehen. Bei Überschreitungen über 10 % greift die Umsatzsteuerpflicht nur für den Überschreitungsbetrag und alle folgenden Umsätze.
Unternehmen aus anderen EU-Staaten können die Kleinunternehmerregelung nutzen, solange sie die unionsweite Umsatzgrenze von 100.000 Euro nicht überschreiten. Der Antrag muss im Ansässigkeitsstaat gestellt werden.