Christkind bringt Kurzentschlossenen Extra-Geld
Aufgepasst! Wer sich zum Rutsch ins Neue Jahr noch einen zusätzlichen Bonus gönnen möchte, der sollte bis zum 31. Dezember 2024 noch schnell den Steuerausgleich für das Jahr 2019 erledigen.
„Der Steuerausgleich kann rückwirkend für fünf Jahre erledigt werden“, erinnert Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach an die Frist. Das bedeutet: Noch bis 31. Dezember 2024 ist es möglich, eure Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2019 zu machen und euch damit einen zusätzlichen Weihnachtsbonus zu sichern. „Leider glauben immer noch viele, dass sich eine Arbeitnehmerveranlagung nicht auszahlt. Dabei ist eine Steuergutschrift fast immer drin„, so Goach weiter.
Hast du deinen Steuerausgleich heuer schon gemacht?
Österreicher verzichten auf Millionenbetrag
Laut dem Arbeiterkammer-Präsidenten würden nach wie vor Millionen liegen bleiben, weil Beschäftigte auf den Steuerausgleich verzichten. „Über diesen kann man jedoch bestimmte Aufwendungen mit bereits bezahlter Lohnsteuer gegen verrechnen“, so Goach weiter. Insbesondere Alleinverdienende und Alleinerziehende, Beziehende der Familienbeihilfe, Lehrlinge, Pendler sowie Beschäftigte, die während des Jahres den Dienstgeber gewechselt haben, nicht ganzjährig beschäftigt waren oder zwischen Voll- und Teilzeit gewechselt haben, würden profitieren. „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, sollten in jedem Fall den Lohnsteuerausgleich machen“, rät auch Steuerexpertin Diana Jusic. Belege müssen nicht beigelegt werden, sind jedoch sieben Jahre lang aufzubewahren.
Steuerexperten der Arbeiterkammer helfen
Arbeiterkammer-Präsident Goach lädt Arbeitnehmende ein, sich bei Fragen direkt an die Steuerexperten zu wenden. Wer Hilfe beim Lohnsteuerausgleich braucht, kann sich über die Arbeiterkammer-Steuerhotline 0504773002 beraten lassen.