Skip to content
/ ©Montage: Canva
Christkind bringt Kurzentschlossenen Extra-Geld
Der Steuerausgleich kann rückwirkend für fünf Jahre erledigt werden.

Christkind bringt Kurzentschlossenen Extra-Geld

Aufgepasst! Wer sich zum Rutsch ins Neue Jahr noch einen zusätzlichen Bonus gönnen möchte, der sollte bis zum 31. Dezember 2024 noch schnell den Steuerausgleich für das Jahr 2019 erledigen.

von Tanja Janschitz Tanja Janschitz Onlineredaktion 5min.at
1 Minute Lesezeit(217 Wörter)
Wählen Sie 5min.at als bevorzugte Google-Quelle

„Der Steuerausgleich kann rückwirkend für fünf Jahre erledigt werden“, erinnert Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach an die Frist. Das bedeutet: Noch bis 31. Dezember 2024 ist es möglich, eure Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2019 zu machen und euch damit einen zusätzlichen Weihnachtsbonus zu sichern. „Leider glauben immer noch viele, dass sich eine Arbeitnehmerveranlagung nicht auszahlt. Dabei ist eine Steuergutschrift fast immer drin„, so Goach weiter.

Ein Bild auf 5min.at zeigt Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach.
©Gernot Gleiss
Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach

Hast du deinen Steuerausgleich heuer schon gemacht?

Ja!
Nein
Ich mache den nicht selbst

Österreicher verzichten auf Millionenbetrag

Laut dem Arbeiterkammer-Präsidenten würden nach wie vor Millionen liegen bleiben, weil Beschäftigte auf den Steuerausgleich verzichten. „Über diesen kann man jedoch bestimmte Aufwendungen mit bereits bezahlter Lohnsteuer gegen verrechnen“, so Goach weiter. Insbesondere Alleinverdienende und Alleinerziehende, Beziehende der Familienbeihilfe, Lehrlinge, Pendler sowie Beschäftigte, die während des Jahres den Dienstgeber gewechselt haben, nicht ganzjährig beschäftigt waren oder zwischen Voll- und Teilzeit gewechselt haben, würden profitieren. „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, sollten in jedem Fall den Lohnsteuerausgleich machen“, rät auch Steuerexpertin Diana Jusic. Belege müssen nicht beigelegt werden, sind jedoch sieben Jahre lang aufzubewahren.

Ein Bild auf 5min.at zeigt Steuerexpertin Diana Jusic.
©AK / Thomas Hude
Am Foto: Arbeiterkammer-Steuerexpertin Diana Jusic

Steuerexperten der Arbeiterkammer helfen

Arbeiterkammer-Präsident Goach lädt Arbeitnehmende ein, sich bei Fragen direkt an die Steuerexperten zu wenden. Wer Hilfe beim Lohnsteuerausgleich braucht, kann sich über die Arbeiterkammer-Steuerhotline 0504773002 beraten lassen.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 18.12.2024 um 10:29 Uhr aktualisiert
Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.
Mehr Interessantes