
Nach Wölfen und Fischotter: Abschuss frei für den Eichelhäher
Weil es jetzt zu einer Verordnung zum Abschuss von Eichelhähern in Kärnten kommen soll, gehen Tierschützer auf die Barrikaden und wollen bei Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) im Rahmen einer Kundgebung vorsprechen.
Tierschützer wollen im Rahmen einer Kundgebung am morgigen Donnerstag, dem 19. Dezember 2024 bei Landeshauptmann Peter Kaiser von neun bis zehn Uhr im Amt der Kärntner Landesregierung, Arnulfplatz 1 (Bahnhofstraße) vorsprechen.
Nun soll es dem Eichelhäher ans Gefieder gehen
Aller schlechten Dinge in Kärnten sind offensichtlich drei: Nach den Wölfen und den Fischottern soll es nun dem Eichelhäher ans Gefieder gehen. Im Grunde ist der für das Jagdrecht zuständige LH Stellvertreter und Landesrat Martin Gruber (ÖVP) zuständig.
Purtscher hofft auf Umdenken des Landeschefs
Doch nach 17 Tötungen von Wölfen und Dutzenden Fischottern ist Gruber für Clemens Purtscher, er unterstützt auch das Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz, kein Thema mehr. „LR Gruber agiert wie ein Jagd-Lobbyist und pfeift auf EU-Recht. Daher ist es die Verantwortung von LH Kaiser, hier einzuschreiten, den Rechtsstaat zu wahren und der Verordnung zur Tötung der Eichelhäher und Elstern die Zustimmung in der Landesregierung zu verweigern.“ Das hat bislang Kaiser freilich in der Vergangenheit weder bei den Wölfen noch bei den Ottern getan und dem Treiben Grubers tatenlos zugesehen. Purtscher hofft daher auf ein Umdenken des Landeschefs – wenigstens bei den Eichelhähern.
Kärnten ist eines von nur drei Bundesländern
Er konkretisiert in einer Aussendung: Kärnten ist eines von nur drei Bundesländern (neben NÖ und Salzburg), in dem die EU-rechtlich geschützten Eichelhäher noch bejagt werden. Die geltende Verordnung läuft am 20. Dezember aus. In blanker Missachtung des EU-Rechts und ohne sinnvolle Begründung soll sie aber neuerlich erlassen werden (Begutachtungsfrist bis 26.12.). Auch das „Schadensmonitoring“ durch die Kärntner Jägerschaft hat gezeigt, was aufgrund der Biologie des Eichelhähers zu erwarten war, nämlich dass von dieser Art keine nennenswerten Schäden ausgehe, die aber Voraussetzung für eine Ausnahme vom Schutz dieser gemäß Vogelschutzrichtlinie nicht jagdbaren Art wären. Das Gleiche gilt auch für die Elster, die aber leider noch in einer größeren Zahl an Bundesländern bejagt wird.
„Das Land reagiert nur mit Verschleierungstaktik“
Und weiter an die Adresse Grubers heißt es in der Aussendung: Das Land reagiert nur mit Verschleierungstaktik: Man redet über Krähen, die überhaupt nicht Gegenstand dieser Verordnung (sondern einer eigenen) sind, sagt aber nicht „Krähen“, sondern „Rabenvögel“, um die ebenfalls zu dieser Singvogelfamilie gehörenden Eichelhäher und die Elstern in Sippenhaft nehmen zu können. Das ist natürlich völlig unzulässig. Mit dieser Logik könnte man auch die Alpendohlen abschießen. Die Arten in dieser Familie sind ökologisch sehr verschieden und getrennt zu betrachten. Wenn man das macht, zeigt sich, dass Eichelhäher und Elstern keine relevanten Schäden verursachen und dass es daher keine Rechtfertigung gibt, ihnen den Schutz wegzunehmen, der ihnen zusteht. Genau das sagt auch die Abteilung 8 des Amtes der Landesregierung, die sich aber offenbar leider innerhalb der Landesregierung nicht durchsetzen kann. Die Bejagung des Eichelhähers ist sogar schädlich für unsere Wälder. All das wird dem dumpfen Wunsch, die „Tradition“ der Bejagung dieser Arten fortzuführen, untergeordnet. Wo bleibt hier der Rechtsstaat, fragt er.