Knalleffekt in Wolfsberg: Kleinfeuerwerke zu Silvester wieder erlaubt
Nach Klagenfurt erlaubt auch Wolfsberg die Verwendung von Kleinfeuerwerken in der Silvesternacht - zumindest zwischen 23.30 und 1 Uhr früh.
Der amtierende Vizebürgermeister Alexander Radl (SPÖ) gibt auch heuer wieder die Verwendung von Kleinfeuerwerken – also pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 – in der Silvesternacht per Verordnung frei. Erlaubt sind demnach Silvesterraketen, diverse Fontänen, römische Lichter, Feuerräder oder Feuertöpfe.
Gewisse Ausnahmen
Die Erlaubnis gilt ausschließlich für das Ortsgebiet von Wolfsberg in der Zeit vom 31. Dezember 2024, 23.30 Uhr bis 1. Jänner 2025, 1 Uhr früh. Von der Erlaubnis ausgenommen ist zudem der Bereich der Altstadt. Radl abschließend dazu: „Man soll die Möglichkeit haben, den Jahreswechsel traditionell zu feiern. Ich bitte aber um Rücksichtnahme gegenüber Menschen und Tieren.“
Verboten bleibt die Verwendung von Feuerwerkskörpern:
- in unmittelbarer Nähe zum Krankenhaus sowie zu Kirchen, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen und zum Tierheim,
- in der Nähe von leichtentzündlichen Anlagen, wie z.B. Tankstellen,
- in geschlossenen Räumen,
- innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen,
- im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen sowie
- überall dort, wo eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum besteht.