Achtung: Kurzparkzonen in Wien auch an Heiligabend in Kraft
Am 24. Dezember gelten in Wien alle Kurzparkregelungen wie an einem normalen Werktag. Besonders wichtig: Anrainerparkplätze dürfen ausschließlich von berechtigten Personen genutzt werden.
Der 24. Dezember fällt dieses Jahr auf einen Dienstag und gilt daher als normaler Werktag. Das bedeutet: In Wien sind Kurzparkzonen uneingeschränkt gültig, und es müssen Parkscheine gelöst werden, so die Verkehrsexperten des ÖAMTC. Auch die Regelungen für Geschäftsstraßen, Bahnhöfe, Spitäler und Anrainerparkplätze bleiben bestehen. Wer hier parkt, sollte die Beschilderung genau beachten, um Strafzettel zu vermeiden.
Strenge Regeln für Anrainerparkplätze
In den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 12, 15 und 20 gelten zusätzliche Einschränkungen: Die dortigen Anrainerparkplätze dürfen rund um die Uhr ausschließlich von Fahrzeugen mit gültigem Parkpickerl für den jeweiligen Bezirk oder von Personen mit Behindertenausweis genutzt werden. Wichtig: Motorräder und Mopeds sind von der Nutzung ebenfalls ausgeschlossen. Dies wird von den Behörden streng kontrolliert.
ÖAMTC rät zur Vorsicht
Der ÖAMTC empfiehlt allen Autofahrern, in den genannten Bezirken besonders aufmerksam zu sein, um unnötige Strafen zu vermeiden. Weitere Informationen zu den aktuellen Parkregelungen finden sich auf der Website des ÖAMTC.