Kärntens Häuslbauer jubeln: Mehr Geld für den Eigenheim-Traum
Sowohl die Förderkredite für Häuslbauer und Wohnungskäufer als auch die Zuschüsse für barrierefreie Umbauten werden in Kärnten mit 1. Jänner 2025 erhöht. Das wurde im Wohnbauförderungsbeirat beschlossen.
Die neuen Richtlinien wurden im Wohnbauförderungsbeirat beschlossen und sind ab 1. Jänner 2025 auf der Homepage des Landes abrufbar. So wird künftig für den Bau oder Ersterwerb eines Eigenheims einen Förderkredit in Höhe von 900 Euro pro Quadratmeter vom Land geboten. Das sind 200 Euro mehr als bisher. „Wer auf einem Grundstück baut, das kleiner als 750 Quadratmeter ist, erhält 950 Euro pro Quadratmeter, bei einer Grundstücksgröße von weniger als 500 Quadratmeter sind es sogar 1.000 Euro pro Quadratmeter“, teilt man seitens des Landes mit. Bonusbeträge gibt es unter anderem für umweltfreundliche, barrierefreie oder behindertengerechte Bauweisen sowie für eine thermische Solaranlage.
Neue Konditionen für den Förderkredit
Bezüglich der Kreditkonditionen erklärt Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig (SPÖ) als zuständige Wohnbaureferentin: „Die Laufzeit beträgt 30 Jahre, die Verzinsung liegt bei nur 0,5 Prozent für die ersten 20 Jahre und 1,5 Prozent für die letzten zehn Jahre. Dazu gewähren wir noch einen Annuitätenzuschuss zum Bank- oder Bausparkassenkredit des Förderwerbenden.“ Derzeit können Häuslbauer darüber hinaus auch den Zinszuschuss des Bundes in Höhe von 12.000 Euro abholen. „Bonusbeträge zum Kredit gibt es zudem für jedes Kind, das im Haushalt lebt“, so der Vorsitzende des Wohnbauförderungsbeirats, Klubobmann Herwig Seiser. Die Einkommensgrenzen bleiben gleich. Der bisher alternativ zum Förderkredit angebotene Einmalzuschuss (Häuslbauerbonus) entfällt.
Einkommensgrenzen für den Förderkredit
- Die Einkommensgrenzen für den Förderkredit für den Bau oder den Ersterwerb eines Eigenheims liegen bei einer Haushaltsgröße von einer Person bei 48.000 Euro und bei zwei Personen bei 74.000 Euro netto. Für jede weitere Person steigt die Grenze um jeweils 7.000 Euro.
- Wenn das höchstzulässige Jahreseinkommen (Familieneinkommen) um höchstens zehn, 20 oder 30 Prozent überschritten wird, reduziert sich die Förderung um 25, 50 bzw. 75 Prozent.
- Die förderbare Nutzfläche beträgt bei einer Haushaltsgröße von einer Person 50 Quadratmeter, bei zwei Personen 65 Quadratmeter, bei drei Personen 75 Quadratmeter, bei vier Personen 90 Quadratmeter, bei fünf Personen 105 Quadratmeter, bei sechs Personen 115 Quadratmeter und bei mehr als sechs Personen bei 125 Quadratmeter.
Zuschuss für barrierefreie Umbauten erhöht
Bedarfsorientiert umgestellt wird auch die Förderung für barrierefreie und behindertengerechte Umbauten. „Mit bis zu 20.000 Euro fördern wir notwendige Umbauten beim Zugang zur Wohnung, in den Sanitärräumen oder in den Wohn- und Schlafbereichen“, so Schaunig. Und zwar für alle Personen, die eine körperliche Beeinträchtigung haben, Pflegegeld (ab Stufe 3) beziehen oder ein entsprechendes Facharztgutachten vorweisen können. Die bisherige Möglichkeit – Förderungen für barrierefreie Maßnahmen abzuholen, ohne dass entsprechender Bedarf besteht – entfällt.
Sanierungsrichtlinie für den Heizungstausch bleibt gleich
Die Richtlinien fürs umfassende Sanieren, das Bauen im Bestand und für den Heizungstausch wurden in der Sitzung des Beirats ebenfalls bis Ende 2025 verlängert. „An der Sanierungsrichtlinie werden wir im kommenden Jahr mit allen Beteiligten arbeiten. Wir möchten noch attraktivere und zielgenauere Anreize zum Sanieren und Aktivieren von Baubestand geben. Überschießende Normen lassen Renovierungskosten derzeit oft in die Höhe schießen. Das geht besser, das geht einfacher“, erklären Schaunig und Seiser abschließend.