Bischof Marketz ist enttäuscht über Aufhebung des Veranstaltungsverbots
Im Kärntner Veranstaltungsgesetz war bisher ein grundsätzliches Veranstaltungsverbot am Karfreitag verankert. Nun hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) genau diese Bestimmung geprüft und aufgehoben.
Über die Aufhebung des Veranstaltungsverbots waren einige Kärntner Politiker nicht erfreut. Aber auch Diözesanbischof Josef Marketz gibt nun dazu ein Statement ab.
Josef Market ist enttäuscht
Diözesanbischof Josef Marketz unterstützt die Aussagen von Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser und dessen Stellvertreter Martin Gruber zur Aufhebung des Veranstaltungsverbotes an Karfreitagen durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH). „Der Karfreitag ist für die Evangelische und für die Katholische Kirche als fester Bestandteil des Osterfestes, des höchsten Festes im Kirchenjahr, von ganz zentraler Bedeutung“, sagt Bischof Marketz und zeigt sich „enttäuscht“ vom jüngsten VfGH-Urteil. Nur durch das Kreuz des Karfreitags führe der Weg zu Ostern, der Weg zum leeren Grab und der Weg zur Auferstehung, „die unveräußerliches Zentrum und Mitte des christlichen Glaubens ist“.
Wie steht ihr zu der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, das Veranstaltungsverbot am Karfreitag in Kärnten aufzuheben?
Karfreitag ein Tag der Trauer
Der Karfreitag sei ein Tag der Trauer, des Mitfühlens, der Stille und der Besinnung. Vor allem stehe der Karfreitag auch im Zeichen der Solidarität mit allen Leidenden und Sterbenden „und ein solches Zeichen ist gerade mit Blick auf die vielen Unruhen und Auseinandersetzungen unserer Zeit besonders notwendig“. Aus diesem Grund unterstütze er, so Bischof Marketz, „aus tiefster Überzeugung auch das Bemühen der Evangelischen Kirche, den Karfreitag als Feiertag für alle zu verankern“.