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Symbolfoto
Das Bild auf 5min.at zeigt Diabetes-Utensilien.
Aidrian K. soll aufgrund seiner Diabetes Diagnose keinen Platz in der Krabbelgruppe bekommen.

Aidrian (2) abgelehnt: Kein Platz für kranken Bub in der Krabbelgruppe

Der zweijährige Aidrian Krenn kämpft nicht nur gegen Diabetes, sondern auch gegen bürokratische Hürden, die ihm den Zugang zu einer Krabbelgruppe verwehren soll.

von Jessica Pichelkastner
2 Minuten Lesezeit(389 Wörter)

Der zweijährige Aidrian K. hat es nicht leicht. Nach der Diagnose Diabetes im Alter von nur 15 Monaten muss der kleine Bub ständig mit einer Insulinpumpe leben. Doch das größte Hindernis für die Familie ist nicht nur die Krankheit selbst, sondern die Tatsache, dass Aidrian aufgrund seiner Erkrankung keine Krabbelgruppe in der Nähe besuchen kann. Wie die „Kronen Zeitung“ berichtet, suchen die Eltern verzweifelt nach einer Lösung, doch ihre Bemühungen scheinen auf taube Ohren zu stoßen.

Ein Hindernis für die Eltern

Die Familie lebt im oberösterreichischen Bad Ischl, doch die Arbeitsstellen von Aidrians Eltern liegen weiter entfernt. Der Vater, Michael K., arbeitet in Salzburg, während seine Frau in St. Gilgen tätig ist. Die Familie hatte gehofft, ihren Sohn in der dortigen Krabbelgruppe unterbringen zu können – ein idealer Plan, da die Mutter nur wenige Minuten vom Kindergarten entfernt arbeitet. Doch die Aufnahme des kleinen Aidrian wird abgelehnt. Der Grund: Die Betreuung des Kindes wäre nur mit einer zusätzlichen Pflegekraft aufgrund seiner Diabetes-Erkrankung möglich.

Praktische Lösungen, aber keine Unterstützung

Für Michael K. stellt sich die Frage, warum eine solche Regelung in St. Gilgen nicht möglich ist, obwohl es in anderen Einrichtungen ohne Probleme funktioniert. In ihrer Heimatgemeinde Bad Ischl fand die Familie leider keinen freien Platz in der Krabbelgruppe. Die Ablehnung in St. Gilgen scheint daher noch unverständlicher. Die Familie hat sogar angeboten, Aidrians Gesundheitsdaten direkt auf das Handy der Betreuer zu übermitteln, damit im Notfall sofort reagiert werden kann. Auch die Nähe von Ärzten und bereits durchgeführten Schulungen zum Umgang mit Diabetes standen zur Verfügung – alles ohne Erfolg.

Diskriminierung oder gesetzliche Hürde

Die Eltern sind verzweifelt. Ihr Sohn wird aufgrund seiner Krankheit von einer wesentlichen gesellschaftlichen Aktivität ausgeschlossen. Michael K., der die rechtliche Situation hinterfragt, spricht von einem Versagen des Rechtssystems. Inzwischen hat er sich an den Salzburger Rechtsanwalt Stefan Rieder gewandt, um Unterstützung zu erhalten. Der Anwalt kritisiert die Entscheidung der Gemeinde, die darauf hinweist, dass Aidrian ohne zusätzliche Pflegekraft nicht betreut werden könne. Die Gemeinde widerspricht dem Vorwurf der Diskriminierung und erklärt, dass es ihr nicht möglich gewesen sei, geeignetes Personal für die Betreuung zu finden.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 22.12.2024 um 19:18 Uhr aktualisiert
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