Mehr Geld ab 2025: Diese Österreicher dürfen sich über mehr Gehalt freuen
Das neue Jahr bringt für Universitätsangestellte höhere Gehälter. Zusätzlich gibt es Verbesserungen in den Gehaltsschemata sowie einen Mindestbetrag für die unteren Gehaltsstufen.
Bald steht das neue Jahr vor der Tür und für viele Arbeitnehmer bedeutet dies ein höheres Gehalt. Mehr dazu hier: Gehaltserhöhungen 2025: Welche Branchen ab Jänner mehr verdienen. Auch das Personal an den Universitäten darf sich freuen: Ab dem 1. Februar 2025 steigen die Gehälter der Arbeitnehmer an den staatlichen Universitäten um 3,8 Prozent, angepasst an die Inflation. Für die unteren Gehaltsstufen im Verwaltungspersonal gibt es zusätzlich einen Mindestbetrag von 100 Euro, was zu einer stärkeren prozentualen Erhöhung führt.
Verbesserungen der Gehaltsschemata für Universitätsangestellte ab 2025
Außerdem wurden Verbesserungen in den Gehaltsschemata für wissenschaftliches, künstlerisches und allgemeines Personal erzielt. Im Gehaltsschema B1, für Beschäftigte außerhalb der Professoren-Schemata, wird eine neue Gehaltsstufe am Ende der Dienstzeit eingeführt. Ein Sideletter stellt sicher, dass 2025 weitere Verbesserungen dieses Schemas verhandelt werden.
Gehaltserhöhung für Universitätspersonal ab Jänner 2025
Für das Universitätspersonal nach altem Dienstrecht gilt ab dem 1. Jänner 2025 eine Gehaltserhöhung von 3,5 Prozent, mindestens 82,40 Euro und höchstens 437,80 Euro. Zudem wurde vereinbart, dass die Anpassung 2026 um 0,3 Prozent über der abgerechneten Inflation liegt.
ULV begrüßt höhere Gehaltserhöhung für Universitätenpersonal
Der Universitätslehrer:innenverband freut sich, dass die Gehaltserhöhung für die Beschäftigten nach dem Universitätenkollektivvertrag etwas höher ausfällt als für den öffentlichen Dienst. Er wünscht sich jedoch, dass künftige Gehaltserhöhungen auch für diese Mitarbeiter zum 1. Jänner eines jeden Jahres beginnen und nicht erst später.
Häufig gestellte Fragen
Ab dem 1. Feber 2025 steigen die Gehälter der Arbeitnehmer an den staatlichen Universitäten um 3,8 Prozent.
Ja, für die unteren Gehaltsstufen im Verwaltungspersonal gibt es zusätzlich einen Mindestbetrag von 100 Euro, was zu einer stärkeren prozentualen Erhöhung führt.
Alle Arbeitnehmer an staatlichen Universitäten, einschließlich wissenschaftliches, künstlerisches und allgemeines Personal, profitieren von den Gehaltserhöhungen.
Ja, es gibt Verbesserungen in den Gehaltsschemata, insbesondere eine neue Gehaltsstufe im Gehaltsschema B1 für Beschäftigte außerhalb der Professoren-Schemata.
Ab dem 1. Jänner 2025 gilt eine Gehaltserhöhung von 3,5 Prozent, mindestens 82,40 Euro und höchstens 437,80 Euro für das Universitätspersonal nach altem Dienstrecht.