
Mehr Geld für Pendler: So viel bekommst du 2025 pro Kilometer
Wer auf Dienstreisen mit dem Auto, Fahrrad und Co. fährt, dem steht das amtliche Kilometergeld zu. Ab 2025 zahlt sich der zurückgelegte Weg umso mehr aus. Warum? Das erfährst du hier.
Es wurde bereits am 1. Juli 2008 eingeführt – und seither, zumindest für Autos oder Kombis, nicht erhöht: Die Rede ist vom amtlichen Kilometergeld. Dienstfahrten, die mit dem privaten Fahrzeug (egal ob Auto, Kombi, Fahrrad oder Motorrad) für den Arbeitgeber unternommen werden, können mit dem amtlichen Kilometergeld pauschal abgegolten werden.
Egal ob Auto, Motorrad oder Fahrrad – Kilometergeld wird ab 2025 einheitlich
Bislang brachte jeder gefahrene Kilometer den Autofahrern jeweils 42 und den Motorrad- bzw. Motorfahrrad-Fahrern 24 Cent ein. Das soll sich nun 2025 ändern – und zwar zum großen Vorteil der Arbeitnehmer. Ab 1. Jänner 2025 wird das amtliche Kilometergeld nämlich einheitlich auf 50 Cent erhöht. Das bedeutet: Auch Fahrradfahrer dürfen sich freuen. Bisher konnten diese sich „nur“ 38 Cent pro Kilometer zurückholen. Wichtig dabei ist: Das Kilometergeld können sich Radfahrer erst ab einer Wegstrecke von mehr als einem Kilometer abholen.
Wie kommst du in die Arbeit?
Mehr Geld kassieren und Gutes tun
Gute Nachrichten gibt es auch für all jene, die bei der Dienstreise auch auf ihren ökologischen Fußabdruck achten. Das Kilometergeld für Mitfahrende einer Fahrgemeinschaft im Auto wird im neuen Jahr von fünf Cent auf 15 Cent erhöht. Um Dienstreisenden öffentliche Verkehrsmittel schmackhafter zu machen, wird außerdem ab 1. Jänner 2025 der Kostenerstattungssatz verbessert, gibt das Bundesministerium bekannt.
Was deckt das Kilometergeld ab?
Vorerst wichtig zu erwähnen ist: Entscheidest du dich als Arbeitnehmer für den ab 1. Jänner 2025 amtlichen Kilometersatz, gibt es wohl oder übel kein Zurück mehr. Mehr Geld pro gefahrenen Kilometer darf anschließend nicht mehr verrechnet werden. „Wer jedoch beweisen kann, dass die Kosten für die Dienstfahrten höher sind, kann die Differenz bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen“, heißt es von Seiten des ÖAMTC. Doch was soll das Kilometergeld eigentlich abdecken? Mit den ab 2025 geltenden 50 Cent pro Kilometer sollen diese Ausgaben und Kosten pauschal abgedeckt werden:
Das soll mit höherem Kilometergeld abgedeckt werden:
- Kraftstoff und Öl
- Autobahnvignette
- Parkgebühren aller Kurzparkzonen, darunter fällt zum Beispiel auch das Parkpickerl in verschiedenen Gemeinden
- alle gängigen Versicherungen (inklusive Kasko-, Insassen-, Rechtsschutzversicherung)
- Zusatzausrüstungen wie beispielsweise Winterreifen
- Wartung und Reparaturen aufgrund des laufenden Betriebes
- Finanzierungskosten (Kredit- oder Leasingraten)
- Mitgliedsbeiträge der Autofahrerclubs
- In- oder ausländische Mautgebühren
- Autoradio, Navigationsgerät
- Steuern und Gebühren
- aber auch die Abschreibung bzw. der Wertverlust des Fahrzeugs soll dadurch abgedeckt werden.
Anmerkung: In einer früheren Version des Artikels hat es geheißen, das Kilometergeld würde auch für den Weg in die Arbeit zustehen. Dafür ist aber die Pendlerpauschale zuständig. In der aktualisierten Version des vorliegenden Artikels wurde das bereits ausgebessert.
Häufig gestellte Fragen:
2024 lag das Kilometergeld für PKWs bei 0,42 Euro, für Motorräder und Motorfahrräder bei 0,24 Euro und bei Fahrrädern bzw. zu Fuß (bei einem Weg über 2 Kilometer) bei 0,38 Euro. Mitfahrende Personen einer Fahrgemeinschaft konnten sich bislang 0,05 Euro pro Kilometer zurückholen.
Ab 1. Jänner 2025 wird das Kilometergeld in Österreich erhöht.
Ab 1. Jänner 2025 wird das Kilometergeld in Österreich erhöht und ökologisiert: Das Kilometergeld für Autos, Kombis, Fahrräder sowie Motorräder bzw. Motorfahrräder wird einheitlich mit 50 Cent pro Kilometer festgesetzt.
Achtung: Das Kilometergeld für Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft bekommt nicht die mitfahrende Person, sondern der Fahrer.
Ja, das amtliche Kilometergeld kann für bis zu 30.000 Kilometer pro Jahr steuerfrei ausgezahlt werden.