Armin Wolf freigesprochen: „Ich darf Lüge dazu sagen“
Weil er in einem ZIB2-Interview mit FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker ebenjenen der Lüge bezichtigte, musste Armin Wolf vor Gericht. Von diesem wurde er aber freigesprochen, Hafenecker hat es mittlerweile auch akzeptiert.
„Das ist eine Lüge.“ Das waren die vier verhängnisvollen Worte, die ZIB2-Anchor Armin Wolf bei einem Interview am 26. Juni 2024 gegenüber FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker auf dessen Aussage, der ORF würde „gefakte Experten“ auftreten lassen. Daraufhin wurde Wolf wegen übler Nachrede geklagt, Mitte November wurde er dann aber in erster Instanz freigesprochen.
Berufung zurückgezogen
Erst hatte Hafenecker gegen das Urteil noch Berufung eingelegt, diese nun aber zurückgezogen, wie Wolf selbst auf seiner „Bluesky“-Seite erklärt. „Dass Hafenecker hier die Unwahrheit gesagt hat, war klar. Das Gericht hat – nun rechtskräftig – entschieden, ich darf auch „Lüge“ dazu sagen“, so der ZIB2-Moderator.