Österreicher ignoriert 400-Euro-Rechnung für Hundefutter
Eine bekannte Onlinehandels-Plattform meinte es mit einem nicht zahlenden Österreicher ernst. Erst bekam er eine 400-Euro-Rechnung für Hundefutter, dann kam das Inkassobüro ins Spiel. Das Kuriose: Der Mann hat gar keinen Hund.
Als ihm die Rechnung zugestellt wurde, traute ein Mann aus Neunkirchen (Niederösterreich) seinen Augen nicht: Er sollte 400 Euro für Hundefutter bezahlen. Dabei hat der Niederösterreicher nicht einmal einen Hund. Aus diesem Grund ignorierte er die Rechnung auch und dachte sich nichts weiter dabei. Doch dann der nächste Schock: Wenig später meldete sich nämlich das Inkassobüro bei ihm, die offene Summe sollte so eingetrieben werden. Das war der Moment, wo sich der Mann an die Arbeiterkammer wandte.
Hast du schon einmal ein Inkasso-Schreiben erhalten?
Arbeiterkammer konnte Wogen glätten
Die Konsumentenschützer kontaktierten in weiterer Folge sowohl das Inkassobüro als auch den Onlinehändler und konnten die Wogen glätten. Bei der Forderung handelte es sich nämlich um einen Irrtum, der Niederösterreicher hatte nichts zu bezahlen. „In diesem Fall war es entscheidend, dass der Betroffene frühzeitig die AK eingeschaltet hat – noch bevor er sich unter Druck setzen ließ, eine Zahlung ans Inkassobüro zu leisten. Dem Betroffenen blieben dadurch Ärger und Kosten erspart“, sagt Sandra Nowak, Leiterin der AK Niederösterreich-Konsumentenberatung. Unangenehme Erfahrungen mit einem Inkassobüro hat im Sommer auch ein weiterer Österreicher gemacht. Mehr dazu hier: Österreicher bekommt 420 Euro-Strafe nach Italien-Urlaub.
Tipps der Arbeiterkammer Niederösterreich zum Thema Inkasso:
- Erhält man ein Schreiben eines Inkassobüros, sollte man ruhig bleiben und nicht vorschnell Ratenzahlungsvereinbarungen zustimmen.
- Erst sollte man prüfen, ob das Schreiben überhaupt seriös ist, es könnte sich auch um eine Betrugsmasche handeln.
- Ist das Schreiben echt, folgt der nächste Schritt: Man sollte prüfen, ob die Forderung überhaupt gerechtfertigt und in der Höhe korrekt ist.
- Um länger Zeit zu haben, Rat einzuholen, sollte man schließlich noch um eine Fristverlängerung ersuchen.