
Raketen, Böller und Co.: Was in der Silvesternacht erlaubt ist und was nicht
Bald ist es soweit: Der Jahreswechsel steht an! Bis dato ist das Entzünden von Kleinfeuerwerken nur in den Gemeinden Klagenfurt und Wolfsberg zu bestimmten Zeiten erlaubt. Auch verstärkte Polizeikontrollen wird es geben.
Die Silvesternacht naht, doch nicht überall dürfen Feuerwerke gezündet werden. Aktuell erlauben als einzige Gemeinden in Kärnten nur Klagenfurt und Wolfsberg das Zünden von Raketen. Und das auch nur in einem bestimmten Zeitraum. In Villach bleiben Kleinfeuerwerke auch heuer zu Silvester verboten, die Stadt macht keine Ausnahme. Wer gegen Vorschriften verstößt, riskiert hohe Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro bzw. eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Wochen.
Silvester und Feuerwerk? Was meint ihr?
Kleinfeuerwerke in Klagenfurt
In Klagenfurt gab es grünes Licht für Kleinfeuerwerke. Der erlaubte Zeitraum liegt zwischen 23.30 Uhr und 0.30 Uhr. Ausnahmen bilden die Katastralgemeinden Gurlitsch und St. Peter/Karlsberg. Zudem muss ein Abstand von zumindest 200 Metern zu Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten eingehalten werden. Welche Feuerwerkskörper erlaubt sind, kannst du hier nochmal genau nachlesen: Feuerwerke zu Silvester: Klagenfurt gibt grünes Licht.
Kleinfeuerwerke in Wolfsberg
In Wolfsberg dürfen Kleinfeuerwerke nur im Zeitraum von 23.30 Uhr bis 1 Uhr gezündet werden. Erlaubt sind Silvesterraketen, diverse Fontänen, römische Lichter, Feuerräder oder Feuertöpfe. Von der Erlaubnis ausgenommen ist zudem der Bereich der Altstadt. Außerdem bitte man um Rücksichtnahmen gegenüber Menschen und Tieren. Auch gibt es einige Bereiche, in denen die Verwendung von Feuerwerkskörpern verboten bleibt. Einen Überblick darüber, was genau gilt, findest du hier: Knalleffekt in Wolfsberg: Kleinfeuerwerke zu Silvester wieder erlaubt.
Appell an die Bevölkerung, damit Unfälle vermieden werden
Für die Beamten der Kärntner Polizei wird dies zu einer arbeitsreichen Nacht. Auf Nachfrage von 5 Minuten erklärt Polizeisprecherin der Landespolizeidirektion, Waltraud Dullnigg: „Wir haben verstärkte Streifentätigkeiten, sowohl in Zivil und in Uniform geplant.“ Genauer gesagt, wird die Einhaltung der Bestimmungen nach dem Pyrotechnikgesetz kontrolliert, sowie Jugendschutz-, Alters- und Verkehrskontrollen durchgeführt. „Wir nehmen auch die Bevölkerung in die Eigenverantwortung, dass nur geprüfte und zertifizierte Pyrotechnik verwendet wird“, so die Polizeisprecherin weiter gegenüber 5 Minuten. Auch appelliert man seitens der Landespolizeidirektion an die Vernunft der Bevölkerung: „Es soll genau aufgepasst werden, damit Unfälle vermieden werden“. Nicht nur für die Polizei wird die Silvesternacht zu einer starken Einsatznacht, auch werden die anderen Blaulichtorganisationen gefordert sein.
Bereiche in denen das Zünden von Raketen verboten ist
Die Beamten achten zudem darauf, dass in den verbotenen Bereichen, wie beispielsweise Kinder-, Tier-, Alters- und Erholungsheimen, sowie Kirchen, Friedhöfen und Krankenhäusern keine Feuerwerkskörper entzündet werden. Verboten bleibt auch die Entzündung von Feuerwerkskörpern überall dort, wo eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum besteht. Genaue Informationen können auch auf der behördlichen Plattform für Österreich nachgelesen werden.


