
Neues PV-Fördersystem 2025: Das müssen Kärntner jetzt wissen
Ab 7. Jänner 2025 startet in Kärnten die neue PV-Förderung mit einem volldigitalen System. Für Anlagen aus 2024 gilt eine Übergangsregelung mit alten Fördersätzen bis Ende Februar.
Gute Nachrichten für alle Kärntner mit neuer PV-Anlage: Ab 7. Jänner 2025 um 10 Uhr sind Einreichungen von privaten Photovoltaikanlagen und Stromspeichern zur Landesförderung wieder möglich. Erstmals kommt dafür ein neues, volldigitales Fördersystem zum Einsatz. Das Land Kärnten spricht diesbezüglich von einem Vorteil für jeden Förderwerber, da es von der Einreichung bis zur Förderzusage deutlich schneller gehen soll.
Übergangsregelung für PV-Anlagen von 2024
Die Förderung ist künftig nur mehr online auf der Homepage des Landes einzureichen. Die empfohlene Identifikation des Förderwerbers mittels ID Austria vereinfacht und beschleunigt den Prozess zusätzlich. Für alle Anlagen, die 2025 errichtet werden, gelten die neuen, degressiven Fördersätze, die mit 1. Jänner 2025 in Kraft treten. Eine Übergangsregelung gibt es jedoch für bereits im Jahr 2024 errichtete und fertiggestellte Anlagen: Bis einschließlich 28. Februar, 23.59 Uhr, können im Jahr 2024 errichtete PV-Anlagen und Stromspeicher rückwirkend mit den Fördersätzen von 2024, also mit 480 Euro je kWp für PV-Anlagen und 350 Euro je kWh für den Stromspeicher, gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Rechnungsdatum und die Fertigstellung der Anlage inklusive der Abnahme in das Jahr 2024 fallen. Nach dieser Frist gelten für das Jahr 2025 neue Fördersätze.
Welche PV-Fördersätze gelten ab 2025?
- Bis 4 kWp: EUR 380,00
- 4 kWp bis 6 kWp: EUR 280,00
- 6 kWp bis 8 kWp: EUR 180,00
- 8 kWp bis 10 kWp: EUR 120,00
Leerer Fördertopf sorgte für Aufregung
Im Oktober 2024 sorgte ein PV-Förderstopp in Kärnten für große Aufregung: Der Fördertopf war erschöpft, weswegen keine neuen Anträge mehr eingereicht werden konnten. Dies führte sowohl bei Unternehmern als auch bei Privatpersonen zu harscher Kritik. Betriebe haben aufgrund der Aufträge PV-Module und Stromspeicher vorfinanziert und eingelagert, die durch den Förderstopp weniger Abnehmer gefunden hätten. Für Kunden war durch den Wegfall der Förderung die PV-Anlage teilweise nicht mehr leistbar. Das Land Kärnten reagierte auf die massive Kritik und bemühte sich um eine rasche Schließung der Förderlücke.
Großer Andrang erwartet, Land bittet um Geduld
„Wir bitten um Verständnis, dass bereits im Jahr 2024 in Papierform oder per Mail gültig eingereichte Anträge nicht erneut digital eingereicht werden können. Wer bereits im Vorjahr einen gültig eingereichten Antrag gestellt hat, dessen Antrag wird wie bisher bearbeitet. Bitte reichen Sie ihre Anlage nicht doppelt ein“, informiert das Land Kärnten. Weiters seien die Mittel für alle rückwirkenden Förderanträge im gesamten Zeitraum bis einschließlich 28. Februar 2025 gesichert. „Es ist nicht erforderlich, bereits zum erstmöglichen Zeitpunkt den Antrag zu stellen“, informiert das Land. Für technische Schwierigkeiten und persönliche Unterstützung steht ein Team der Energieabteilung und der Landes-IT bereit: „Wir bitten um etwas Geduld, wenn es in den ersten Tagen telefonisch aufgrund des zu erwartenden Andrangs etwas länger dauert “, so das Land Kärnten.
Wo kann ich die PV-Förderung einreichen?
Die Einreichung ist ab 7. Jänner auf der Startseite der Landeshomepage unter „Förderungen“ im Bereich „Energieförderungen“ möglich.