Nach Abschiebeskandal: Aufenthalt von Tinas Familie immer noch unsicher
Tina (17) kämpft weiterhin um den Verbleib ihrer Familie in Österreich. Nach der umstrittenen Abschiebung 2021 lebt sie wieder in Wien, doch die Aufenthaltserlaubnis ihrer Mutter und Schwester ist weiterhin ungewiss.
Im Jahr 2021 schlug ein Fall um eine Abschiebung aus Österreich hohe Wellen. Die damals 12-jährige Tina wurde mit ihrer Familie nach Georgien abgeschoben. Das Prekäre an der Sache: Tina wurde in Wien geboren, ist dort aufgewachsen und ging dort zur Schule. Ihr Lebensmittelpunkt war also klar in Österreich. Trotzdem holte die Polizei Tina, ihre Mutter und ihre Schwester am 28. Jänner 2021 aus ihrem Zuhause und brachte sie zum Abschiebeflieger, auch, weil die Mutter verschiedene Abschiebeversuche zuvor vereitelt hatte. Elf Monate später konnte Tina mit einem Schülervisum nach Österreich zurückkehren, fast ein Jahr später folgten ihre Mutter und Schwester nach, da die Abschiebung der Familie mittlerweile vom Verwaltungsgerichtshof für rechtswidrig erklärt wurde. Doch damit war die ungewisse Zeit für Tina und ihre Lieben noch nicht vorbei.
Aufenthalt von Mutter und Schwester immer noch in der Schwebe
Tina ist mittlerweile 17 Jahre alt und lebt laut einem Bericht des Standards noch immer bei der Gastfamilie, die sie 2021 aufgenommen hat, als sie allein nach Österreich zurückkehrte. Im nächsten Jahr steht ihre Matura an. Dank des Schülervisums muss sich Tina momentan keine Sorgen mehr machen, dass sie abgeschoben wird. Anders soll es jedoch für Mutter und Schwester aussehen. Zwar wurde auch deren Abschiedung als rechtswidrig eingestuft, doch laut Standard habe das Bundesverwaltungsgericht Wien den Antrag der Familie auf humanitären Aufenthalt abgelehnt. Die Causa wurde an den Verfassungsgerichtshof weitergetragen, der sich nun damit befasst.
Kindeswohl bei Rückkehr nicht gefährdet?
Der Grund, warum der Aufenthaltsstatus von Tinas Mutter und ihrer mittlerweile neunjährigen Schwester immer noch in der Schwebe ist, ist laut Standard-Bericht, dass das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl das Kindeswohl der Schwester bei einer Rückkehr nach Georgien nicht gefährdet sah. Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgeschmettert. Dies begründete man damit, dass die Schwester sich noch in einem anpassungsfähigen Alter befunden hätte und dementsprechend dort hätte sozialisiert werden können.
Gemeinsam Wohnen als Herzenswunsch
Somit muss Tina weiterhin um die Aufenthaltserlaubnis für Mutter und Schwester bangen. Dabei hat die 17-Jährige laut Standard-Bericht den großen Wunsch, endlich wieder mit ihrer Familie zusammenwohnen zu können. Gegenüber dem Standard verrät sie ihre Pläne für die Zeit nach der Matura: Sie wolle vielleicht gerne Schauspiel studieren. An die Möglichkeit, dass ihre Mutter und Schwester erneut abgeschoben werden könnten, will die 17-Jährige aktuell gar nicht denken.