Alplog Nord Rückschlag: „Kassiert eine rote Karte nach der anderen“
Das geplante Großprojekt "Aplog Nord" in der Villacher Schütt hat einen Rückschritt erlitten. Nun gibt es die ersten Reaktionen darauf.
Nachdem das Land Kärnten vergangenes Jahr entschieden hatte, dass für das Großprojekt keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich sei, hob das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) diesen Bescheid des Landes nun auf, wir haben berichtet. Nun gibt es die ersten Reaktionen darauf.
Das sagen die Grünen
„Alplog Nord kassiert eine rote Karte nach der anderen. Die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das Projekt für den Bau eines Logistikcenters genauer zu prüfen, ist ein wichtiger Schritt im Kampf für den Schutz unserer Umwelt und den Erhalt eines vielfältigen Naturraums in der Schütt“ begrüßt Karin Herkner, Gemeinderätin der Grünen Villach, die Zurückweisung des Bescheids des Landes Kärnten, der die UVP-Pflicht für das Großprojekt ursprünglich verneinte. Sie fordert: „Ich appelliere an die Verantwortungsträger, das Land Kärnten und die Stadt Villach, die Zeichen unserer Zeit zu erkennen, Natur- und Umweltschutz, die Verantwortung für ein gutes Morgen und den seit Jahren anhaltenden Protest der Bevölkerung ernst zu nehmen, und das Großprojekt endgültig abzublasen.“ In diesem Zusammenhang verweist Herkner auf Entwicklungspotenzial im bereits bestehenden Logistikzentrum Alplog Süd: „Dieses Areal ist bereits an die Bahn angeschlossen, nicht ausgelastet und bietet dementsprechend genügend Möglichkeiten zur Weiterentwicklung.“
„Erneute Behördenfehler in Alplog Nord Verfahren richterlich festgestellt“
Nachdem schon im November das Landesverwaltungsgericht geurteilt hatte, der Bürgerinneninitiative Rett‘ ma die Schütt wurde von Bürgermeister Albel zu Unrecht Akteneinsicht verweigert, wird nun über ein weiteres Urteil im Zusammenhang mit der Planung des LKW-Hubs in der Nähe von Villach berichtet, heißt es in der Presseaussendung der Verantwortung Erde. „Es ist äußerst bedenklich, dass es das Bundesverwaltungsgericht braucht, um festzustellen, dass es sich bei dem seit Jahren als Logistikzentrum bezeichneten Projekt, auch tatsächlich um ein Logistikzentrum handelt. Dieses Urteil zeigt erneut, wie wichtig der Widerstand der Bürgerinitiative und des Naturschutzbeirates ist, um in dieser Angelegenheit rechtsrichtige Behördernverfahren zu gewährleisten. Wir sind davon überzeugt, dass dieses zerstörerische Projekt einer detaillierten Prüfung nicht standhalten kann. Daher sind im Sinne der Villacher Steuerzahler:innen alle Planungen bezüglich der Verbauung der Federauner Felder umgehend einzustellen, damit dieses aussichtslose Vorhaben nicht noch mehr Steuergeld unnötig verschlingt.“, so Klubobmann Gerald Dobernig.
Statement von „Rett ma die Schütt“
Der Bescheid wonach für das LCAS Nord keine UVP-Prüfung erfolgen sollte, wurde aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht entschied kurz vor Weihnachten, dass die Kärntner Landesbehörde nicht genau genug geprüft hat. Die geplante Errichtung eines 20 Hektar großen Logistikzentrums der deutschen Firma DLH auf dem ökologisch wertvollen Gebiet Schütt-Federaun stößt auf heftigen Widerstand. Kritiker – wie z.B. der Naturschutzbeirat Kärnten – werfen DLH und Stadt Villach vor, das Gesamtprojekt durch “Salamitaktik” und Verschleierung seiner tatsächlichen Ausmaße einer notwendigen, umfassenden Umweltprüfung zu entziehen. Laut dem Urteil habe die Landesbehörde „aufgrund einer verfehlten Rechtsansicht notwendige Ermittlungsschritte unterlassen“. Im nun aufgehobenen Bescheid habe die Landesbehörde nötige gutachterliche Stellungnahmen nicht eingeholt. „Vor diesem Hintergrund kann sehr wohl gesagt werden, dass die belangte Behörde nur ansatzweise und in eine andere Richtung ermittel hat und damit eine Zurückweisung an die belangte Behörde gerechtfertigt ist“, so Anton Dicketmüller, Sprecher der Initiative.
Nächste Verhandlung schon morgen
Am 10. Jänner folgt nämlich schon die nächste Verhandlung in einem anderen LCAS-Verfahren: Sowohl die BI Rett ma die Schütt als auch der Kärntner Naturschutzbeirat wollen die Aufhebung der naturschutzrechtlichen Genehmigung für den Bau des Hochwasserschutzes und der Verlegung der Landesstraße L30 erreichen. Die Aufschüttung der Feuchtwiese und die Rodung des wertvollen Auwalds für die Hochwasserfreistellung zerstört wichtigen Lebensraum für gefährdete Vogel- und andere Tierarten der direkt angrenzenden Natura2000 Gebiete des Dobratsch.