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Bild auf 5min.at zeigt das Gerichtsgebäude in Graz.
Der Prozess um den Todessturz von einem Grazer Anwalt wird am Freitag fortgesetzt

Grazer Anwalt stürzt in den Tod: Angeklagtes Paar fühlt sich nicht schuldig

Im August 2023 kam es zu einem tragischen Unfall am Badesee Copacabana. Ein Grazer Anwalt war zu Besuch bei einem befreundeten Paar, dann kam es zum tödlichen Sturz. Das Paar wurde angeklagt, der Prozess nun fortgesetzt.

von Elisa Auer
Elisa Auer 5 Minuten Redaktion
2 Minuten Lesezeit(335 Wörter)

Im Grazer Straflandesgericht ist am Freitag, dem 10. Jänner 2025 der Prozess um den tödlichen Sturz eines Grazer Rechtsanwalts im Sommer 2023 fortgesetzt worden. Der Mann fiel gegen den Bauzaun auf einer Terrasse, dieser gab nach und der Jurist stürzte drei Meter tief auf eine Metallstiege. Angeklagt war grob fahrlässige Tötung durch Unterlassung. Auftakt der Verhandlung war bereits im Oktober des Vorjahres gewesen, wir berichteten: Tödlicher Sturz bei Copacabana: Prominentes Paar nun auf Anklagebank.

Prominentes Paar fühlte sich „nicht schuldig“

Das Ehepaar, bei dem der Anwalt an einem Badesee in der Nähe von Graz zu Gast war, fühlte sich nicht schuldig. Im Mietvertrag stand allerdings ausdrücklich, dass die beiden verpflichtet wären, ein ordentliches Geländer zu errichten. Da das Paar die zehn Jahre davor die Besitzer des Hauses gewesen war, ließ sich die Schuld auch nicht wirklich auf den Vermieter schieben. Angeblich war der Anwalt zum Zeitpunkt des Unglücks mehr oder weniger stark alkoholisiert und fiel deswegen gegen den Bauzaun.

Geländer ist sich „finanziell nicht ausgegangen“

Der angeklagte Mieter des Hauses gab an, er habe das Geländer nicht errichtet, „weil es sich finanziell nicht ausgegangen ist“. Er habe das Provisorium aber seiner Meinung nach ausreichend befestigt. Es handelte sich um einen 1,20 Meter hohen Bauzaun aus einzelnen Elementen, die mit Kabelbindern verbunden waren und an einer Stelle seinen Angaben zufolge durch einen 120 Kilogramm schweren Blumentrog gesichert war. „Ich war mir sicher, dass das Geländer halten wird“, betonte der Beschuldigte.

Frau gibt sich ahnungslos: „Hat alles mein Mann gemacht“

Seine Frau gab an, sie habe gewusst, dass das Geländer gemacht werden müsste. Aber mit diesen Dingen habe sie sich nie beschäftigt: „Das hat alles mein Mann gemacht.“ Da sie aber ebenfalls Mieterin ist und damit mitunterschrieben hat, dass das Geländer zu machen sei, konnte sie sich der Verantwortung nicht entziehen. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. (APA/red, 10.1.25)

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 11.01.2025 um 19:02 Uhr aktualisiert
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