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Symbolfoto zu einem Beitrag von 5min.at: Der Eingangsbereich des Landesgerichts Graz
Im August 2023 kam es zu einem tragischen Unfall am Badesee Copacabana. Ein Grazer Anwalt war zu Besuch bei einem befreundeten Paar, dann kam es zum tödlichen Sturz. Das Ehepaar wurde heute verurteilt.

Nach Todessturz von Grazer Anwalt: Ehepaar zu Haftstrafen verurteilt

Am Grazer Straflandesgericht fand am heutigen Freitag, 10. Jänner, der Prozess um den tödlichen Sturz eines Rechtsanwaltes im Sommer 2023. Ein Ehepaar wurde zu Haftstrafen verurteilt.

von APA
2 Minuten Lesezeit(396 Wörter)

Der Mann fiel im Sommer 2023 gegen einen Bauzaun auf der Terrasse des Paares, die Konstruktion gab nach und der Jurist stürzte drei Meter tief auf eine Metallstiege. Er starb Tage später im Spital. Das Ehepaar, bei dem der Anwalt an einem Badesee in der Nähe von Graz zu Gast war, fühlte sich nicht schuldig. Im Mietvertrag stand allerdings ausdrücklich, dass die beiden verpflichtet wären, ein ordentliches Geländer zu errichten. Da das Paar zehn Jahre davor die Besitzer des Hauses gewesen waren, ließ sich die Schuld auch nicht wirklich auf den Vermieter schieben. Angeblich war der Anwalt zum Zeitpunkt des Unglücks mehr oder weniger stark alkoholisiert und fiel deswegen gegen den Bauzaun.

„Ich war mir sicher, dass das Geländer halten wird“

Der angeklagte Mieter des Hauses gab an, er habe das Geländer nicht errichtet, „weil es sich finanziell nicht ausgegangen ist“. Er habe das Provisorium aber seiner Meinung nach ausreichend befestigt. Es handelte sich um einen 1,20 Meter hohen Bauzaun aus einzelnen Elementen, die mit Kabelbindern verbunden waren und an einer Stelle seinen Angaben zufolge durch einen 120 Kilogramm schweren Blumentrog gesichert war. „Ich war mir sicher, dass das Geländer halten wird“, betonte der Beschuldigte. Seine Frau gab an, sie habe gewusst, dass das Geländer gemacht werden müsste. Aber mit diesen Dingen habe sie sich nie beschäftigt: „Das hat alles mein Mann gemacht.“ Da sie aber ebenfalls Mieterin ist und damit mitunterschrieben hat, dass das Geländer zu machen sei, konnte sie sich der Verantwortung nicht entziehen.

Zaun erfüllte nicht Ansprüche an Absturzsicherung

Die Bausachverständige führte aus, dass Bauzäune grundsätzlich nur dazu dienen, um zu signalisieren, dass man nicht weiter gehen dürfe. Wenn sie als Absturzsicherung aufgestellt werden, müssen sie mindestens zwei Meter vom Abgrund entfernt stehen. Die Konstruktion aus Zaunteilen, Seil und Blumentopf hätte „niemals die Anforderungen an eine Absturzsicherung erfüllt“.

Ehepaar verurteilt

Der Richter verurteilte den Ehemann zu zehn Monaten, seine Frau zu acht Monaten Haft. Er sah eine geringfügig größere Schuld beim Errichter des Zaunes. „Ich glaube Ihnen, dass Sie eine Absicherung gemacht haben“, meinte er zu den Angeklagten, aber diese sei eben nicht ordnungsgemäß gewesen. Die beiden Beschuldigten erbaten sich drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA 10.01.2025)

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 10.01.2025 um 16:06 Uhr aktualisiert
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