Mehr Geld fürs Weiterarbeiten: Erhöhter Pensionsbonus gilt auch 2025
Der Pensionsbonus bleibt bei 5,1 %, um längeres Arbeiten zu fördern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der Nationalrat hat die Regelungen am 13. Dezember 2024 bestätigt, um Anreize für die spätere Pensionierung zu setzen.
Wer über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten möchte, kann sich freuen: Der Nationalrat hat am Freitag, dem 13. Dezember 2024, beschlossen, dass der jährliche Pensionsbonus weiterhin bei 5,1 % bleibt. Mit dieser Maßnahme möchte die Regierung nicht nur die finanzielle Attraktivität des verlängerten Arbeitslebens erhalten, sondern auch dem akuten Fachkräftemangel entgegenwirken.
Pensionsbonus weiterhin für bis zu drei Jahre
Dieser Pensionszuschlag kann weiterhin für maximal drei Jahre bezogen werden. Wer also länger im Berufsleben bleibt, profitiert nicht nur von zusätzlichem Einkommen, sondern auch von einem höheren Bonus. Zusätzlich wird der Bund – vorerst befristet auf zwei Jahre – einen Teil der Pensionsbeiträge für jene übernehmen, die neben der Pension weiterarbeiten. „Ziel des Vorhabens ist es, dem bestehenden Fachkräftemangel zu begegnen und einen Anreiz für längeres Arbeiten zu schaffen“, so der Nationalrat.
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Corona-Regelungen verlängert, andere Vorschläge abgelehnt
„Die Koalitionsparteien nutzten die Änderung der Sozialversicherungsgesetze auch dafür, Bestimmungen über Corona-Tests, -Medikamente und -Impfstoffe zu verlängern“, wird weiter ausgeführt. Damit bleibt die Versorgung in diesen Bereichen weiterhin gesichert. Andere Vorschläge fanden jedoch keine Mehrheit: Eine FPÖ-Initiative für eine „Aktion 60 Plus“ und ein NEOS-Vorschlag zur Einschränkung des vorzeitigen Pensionsantritts wurden abgelehnt. Auch die SPÖ konnte sich mit ihrem Antrag zur Abschaffung der Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung nicht durchsetzen.
Häufig gestellte Fragen
Der Nationalrat hat am Freitag, dem 13. Dezember 2024, beschlossen, dass der jährliche Pensionsbonus weiterhin bei 5,1 % bleibt.
Der Pensionsbonus steht allen Personen zu, die über das Regelpensionsalter hinaus weiterarbeiten.
Die Änderungen treten nach dem Beschluss des Nationalrats in Kraft. Details zum genauen Zeitpunkt erhaltest du bei deiner Sozialversicherung.
Ja, der Bund übernimmt befristet für zwei Jahre einen Teil der Pensionsbeiträge für Pensionisten, die zusätzlich erwerbstätig sind.
Die Maßnahme soll längeres Arbeiten finanziell attraktiver machen und gleichzeitig den Fachkräftemangel abfedern.
Der Pensionsbonus kann für maximal drei Jahre in Anspruch genommen werden.
Der Bund übernimmt vorerst für zwei Jahre einen Teil der Beiträge, um erwerbstätige Pensionisten finanziell zu entlasten.