So schenken Österreicher dem Staat jedes Jahr Geld
Es sind jährlich hunderte Euro, die man sich durch einen sorgfältig gemachten Steuerausgleich vom Staat wieder zurückholen könnte. Doch viele Österreicher machen das nicht und verschenken das Geld quasi.
„Jährlich verzichten laut offiziellen Zahlen etwa 1,7 Millionen Österreicher auf ihre Arbeitnehmerveranlagung und somit auf eine potenzielle Steuergutschrift“, meint etwa Aleksej Sinicyn, Gründer und Geschäftsführer von „Taxefy“, einer Finanz-App für den Steuerausgleich. Dabei würde diese durchaus im Schnitt 500 Euro und mehr wieder zurückbringen – einen ganzen Batzen Geld also. Wir erklären, was ihr so absetzen und wie viel ihr euch damit zurückholen könntet.
Machst du deinen Steuerausgleich immer?
Unwetterkosten sind steuerlich absetzbar
Das Jahr 2024 war für viele Österreicher wahrlich kein leichtes. Die anhaltende Teuerung hat viele bis an die Grenzen der finanziellen Belastbarkeit gebracht. Im Sommer kamen dann auch noch schwere Unwetter dazu, viele haben dabei ihr gesamtes Hab und Gut verloren. Aber: Hat man für Aufräumarbeiten und Wiederbeschaffungskosten von zerstörten Wirtschaftsgütern etwas aufwenden müssen, bekommt man diese Kosten als „außergewöhnliche Belastungen“ erstattet. „Unter Katastrophenschäden fallen insbesondere Hochwasser-, Vermurungs-, Lawinen- sowie Sturmschäden“, erklärt Wilfried Krammer, Partner bei „Deloitte Österreich“.
Homeoffice könnte dir einiges an Geld bringen
Arbeitet man überwiegend im Homeoffice – oder Telearbeit, wie es jetzt heißt -, kann man sich ebenfalls einiges zurück holen. Für bis zu 100 Tage kann man bis zu 300 Euro vom Arbeitgeber bekommen, bekommt man weniger als drei Euro pro Telearbeitstag oder gar nichts, kann man den Differenzbetrag steuerlich absetzen. Außerdem: War man zumindest 26 Tage im Homeoffice, kann man ebenfalls jährlich bis zu 300 Euro für Mobiliar wie Schreibtisch, Drehstuhl oder Tischlampen absetzen. Zudem können auch Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden, als Werbungskosten geltend gemacht werden. Digitale Arbeitsmittel werden aber um die Homeoffice-Pauschale gekürzt.
Auch Spenden kann man von der Steuer absetzen
Was viele übrigens auch nicht wissen: Spenden an spendenbegünstigte Einrichtungen sind ebenfalls abzugsfähig. Die Höhe ist dabei auf zehn Prozent des steuerlichen Jahreseinkommens begrenzt. Spendet man an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften, kann man sich auch bis zu 600 Euro zurückholen.
Öko-Sonderausgabenpauschale im Steuerausgleich
Ebenfalls steuerlich absetzbar sind Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und den Austausch von fossilen Heizungssystemen. Davon umfasst sind beispielsweise die Dämmung von Außenwänden, Austausch von Fenstern oder der Ersatz einer Öl- oder Gasheizung gegen ein neues klimafreundliches Heizungssystem. „Die Berücksichtigung der Pauschale ist dabei an die Auszahlung einer Bundesförderung geknüpft“, weiß Krammer. „So stehen für eine geförderte thermisch-energetische Sanierung 800 Euro jährlich, für den geförderten Heizkesseltausch 400 Euro jährlich zu. Diese Beträge werden beginnend mit dem Jahr der Auszahlung der Förderung für insgesamt fünf Jahre automatisch in der Steuerveranlagung berücksichtigt.“
Pendlerpauschale könnte auch Geld bringen
Pendelt man zumindest vier Tage im Monat, kann man eventuell auch die Pendlerpauschale geltend machen. „Die Höhe ist dabei sowohl von der Fahrtstrecke als auch von der Anzahl der Pendler-Tage abhängig“, so Krammer. Eine weitere Pauschale, die geltend gemacht und steuerfrei ausbezahlt werden kann, ist die Freiwilligenpauschale. Bis zu 1.000 Euro (30 Euro pro Kalendertag) können dabei jährlich in From der kleinen Pauschale ausbezahlt werden, bei der großen sind es bis zu 3.000 Euro (50 Euro pro Kalendertag).
Was alles im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden kann:
- Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlerpauschale
- Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung für mitversicherte Angehörige
- Eventuell Pflichtversicherungsbeiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung
- Weitere Werbungskosten (z. B. Fachliteratur, Fortbildungskosten)
- Eventuell Sonderausgaben, die nicht automatisch übermittelt werden
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Familienbonus Plus
- Außergewöhnliche Belastungen
- Eventuell Freibeträge für Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen
Quelle: oesterreich.gv.at
Wie mache ich den Steuerausgleich?
Den Steuerausgleich könnt ihr übrigens relativ einfach machen, dabei gibt es aber zwei Möglichkeiten. Einerseits ist das per Formular und über den Postweg, andererseits direkt im Internet auf „FinanzOnline“ möglich. Die Arbeiterkammer erklärt hier, was zu beachten ist und gibt euch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Häufig gestellte Fragen
Prinzipiell hat man bis zum Ablauf des fünften Jahres Zeit. Heißt: Für den Steuerausgleich für das Jahr 2020 hat man noch bis Ende 2025 Zeit, danach verstreicht der Anspruch.
Ausnahmen sind verpflichtende Arbeitnehmerveranlagungen. Mehr dazu hier.
Absetzbar sind so einige Sachen. Das reicht vom Mehrkindzuschlag, über die Pendlerpauschale bis hin zum Unterhaltsabsetzbetrag.
Ebenfalls absetzbar sind der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, der Zusatzbetrag in der Krankenversicherung für mitversicherte Angehörige, der Familienbonus Plus, außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten, Sonderausgaben und eventuelle Pflichtversicherungsbeiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung.
Den Steuerausgleich für das Vorjahr kann man prinzipiell spätestens ab März des Folgejahres machen. Also jenen für 2024 kann man spätestens ab März 2025 machen, da der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, den Jahreslohnzettel dem Finanzamt bis Ende Februar abzugeben.