
Tausende Arbeitslose bestraft – sie mussten auf ihr Geld warten
162.435 Mal hat das Arbeitsmarktservice (AMS) im Vorjahr Arbeitslosengeld-Sperren verhängt. Das seien um 4,8 Prozent mehr als noch 2023, wie man gegenüber der APA mitteilt.
Rund 426.000 Personen waren im Dezember 2024 auf der Suche nach einer Arbeit – auch hier zeigte sich ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahresmonat. Und zwar um genau 27.007 Personen. Insgesamt hat das AMS im Jahr 2024 jedenfalls 162.435 Mal das Arbeitslosengeld aus verschiedenen Gründen eingefroren.
In über 34.000 Fällen wurde die Arbeit oder Schulung verweigert
Immerhin etwas mehr als 44.200 Sanktionen hat es aufgrund von „tageweisem Fernbleiben von Schulungen“ gegeben – das waren immerhin um etwa 11,1 Prozent mehr als noch im Jahr 2023. Weil sie die Arbeit oder Schulung verweigert oder vereitelt haben, musste in über 34.100 Fällen das Arbeitslosengeld vorerst eingefroren werden.
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Meiste Sanktionen für Arbeitslose wegen Versäumens von AMS-Terminen
Die meisten Sanktionen wurden allerdings wegen des unentschuldigten Versäumens eines AMS-Termins ausgesprochen. In 52.600 Fällen traf dies zu – immerhin 5,6 Prozent mehr als im Jahr davor. Eine Beinahe-Verdoppelung hat bei den Strafen wegen „Ablehnungen / Einstellungen mangels Arbeitswilligkeit“ stattgefunden.
Weniger Eigenkündigungen gewöhnlich kein gutes Zeichen
Zu guter Letzt mussten Arbeitslose noch rund 30.000 Mal auf ihr Geld wegen selbst verschuldetem Arbeitsende warten. In diesem Fall hat sich jedoch zumindest ein Rückgang im Vergleich zu 2023 abgezeichnet, waren es doch um 6,7 Prozent weniger. Aber: Gibt es weniger Eigenkündigungen, zeugt das für gewöhnlich für eine schlechtere, wirtschaftliche Entwicklung, heißt es seitens des AMS.
Weshalb 2024 das Arbeitslosengeld gesperrt wurde:
- Tageweises Fernbleiben von Schulungen: über 44.200 Sanktionen
- Arbeit oder Schulung verweigert oder vereitelt: mehr als 34.100 Fälle
- Unentschuldigtes Versäumen eines AMS-Termins: rund 52.600 Strafen
- Ablehnungen / Einstellungen mangels Arbeitswilligkeit: Sanktionen im Vergleich zu 2023 beinahe verdoppelt
- Selbst verschuldetes Arbeitsende: etwa 30.000 Fälle
Häufig gestellte Fragen
Kündigt man selbst oder verliert den Job wegen eigenes Verschuldens, muss man 28 Tage auf sein Arbeitslosengeld warten. Erst nach Ablauf von vier Wochen bekommt man das Geld.
In einigen Fällen wird das Arbeitslosengeld quasi ruhend gestellt. Davon wird die Dauer des Anspruchs jedenfalls nicht beeinflusst, sondern einfach nur zeitlich nach hinten verschoben. In diesen Fällen ruht das Arbeitslosengeld:
- während des Bezuges von Kranken- oder Wochengeld
- während eines Auslandsaufenthaltes (außer in bestimmten Fällen)
- während des Bezuges von Entgelt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz
- während des Präsenz- oder Zivildienstes
- während des Zeitraumes, für den Anspruch auf eine Urlaubsentschädigung oder eine Urlaubsabfindung besteht
- während des Bezuges von Weiterbildungsgeld
- während des Bezuges von Übergangsgeld aus der Pensions- oder Unfallversicherung
- während des Zeitraums, für den Kündigungsentschädigung gebührt
Quelle: oesterreich.gv.at
Um während der Sperrfrist krankenversichert zu sein, muss man etwas tun: Den Antrag auf Arbeitslosengeld sollte man rechtzeitig einbringen, wobei rechtzeitig in der Regel spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bedeutet.