
Illegale Kurzzeitmieten in Wien: Über 300 Verstöße gemeldet
Seit Juli 2024 ist die Kurzzeitvermietung in Wien auf 90 Tage pro Jahr begrenzt. Bis Ende des Jahres wurden mehr als 300 Verstöße von der Baupolizei gemeldet.
Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál erklärte, dass es mit der Bauordnungsnovelle gelungen sei, den globalen Trend zur Kurzzeitvermietung von dringend benötigtem Wohnraum zu regulieren. „Es war immer klar, dass wir den ursprünglichen Gedanken der Vermietung der eigenen vier Wände – während einer Abwesenheit wie einer längeren Reise – bewahren wollen“, erklärte die Vizebürgermeisterin.
Schutz des Wohnraums: 90-Tage-Regel als Lösung gegen Missbrauch
Gleichzeitig habe man jedoch verhindern wollen, dass in bestimmten Stadtvierteln Wohnungen in großem Stil dem regulären Wohnmarkt entzogen werden, was in vielen anderen Metropolen der Fall sei. Die Begrenzung auf 90 Tage sei daher als eine gute Lösung angesehen worden. Wohnungen, so Gaál, seien zum Wohnen da und nicht für gewerbliche Zwecke gedacht.
Bauordnungsnovelle 2024: Begrenzung der Kurzzeitvermietungen auf 90 Tage
Am 1. Juli 2024 trat die jüngste Bauordnungsnovelle in Kraft, die in Wien kurzfristige Vermietungen von Wohnungen auf 90 Tage im Jahr begrenzt. Wird diese Frist überschritten, ist für eine weitere Vermietung nicht nur die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich, sondern auch eine Ausnahmegenehmigung, die nur unter bestimmten Bedingungen erteilt wird. Je nach Lage der Wohnung – ob innerhalb oder außerhalb einer Wohnzone – müssen verschiedene Anforderungen erfüllt werden. Im Jahr 2024 gingen insgesamt 709 Anträge für Kurzzeitvermietungen bei der Baupolizei ein.
Häufung von Anzeigen: Schwerpunkt im zweiten Bezirk
Bis Ende 2024 wurden insgesamt 337 Meldungen im Referat für Kontrolle der Kurzzeitvermietung der Baupolizei (MA 37) registriert. Die meisten dieser Anzeigen kamen mit 44 Fällen aus dem zweiten Bezirk, gefolgt vom ersten Bezirk mit 33 und dem dritten Bezirk mit 28 Anzeigen.
Internet-Recherche und Begutachtung vor Ort
Zu Beginn jeder eingehenden Anzeige wird eine Internetrecherche durchgeführt: Das Team für die Kontrolle von Kurzzeitvermietungen durchsucht relevante Plattformen wie „Airbnb“ oder „Booking.com“ nach entsprechenden Angeboten. In den meisten Fällen folgt daraufhin eine persönliche Inspektion vor Ort, bei der die betroffenen Wohnungen mit den gefundenen Online-Angeboten abgeglichen werden.
Illegale Kurzzeitvermietungen: Mehr als nur ein Verstoß gegen die Regeln
„Teilweise finden wir ganze Häuser, die unrechtmäßig vermietet werden. Von außen würde man das nicht vermuten, doch innen gibt es dann häufig ganz eindeutige Anzeichen wie eine eigene Rezeption. Man darf auch nicht vergessen, dass mit zweckwidrigen Vermietungen in diesem Ausmaß oftmals auch Lärmbelästigung, übermäßiger Müll und andere Probleme einhergehen“, erzählte Günter Nast, Referatsleiter der Kontrolle Kurzzeitvermietung der Baupolizei.
Anzeige bei Verdacht auf unzulässige Kurzzeitvermietungen
Falls Anrainer den Verdacht haben, dass in ihrem Wohnhaus unzulässige Kurzzeitvermietungen stattfinden, empfiehlt es sich, eine möglichst präzise Anzeige bei der Baupolizei zu erstatten. Hilfreich für die Bearbeitung sind dabei die genaue Liegenschaftsadresse, die betroffenen Wohneinheiten, Links zu den entsprechenden Internetangeboten sowie eine detaillierte Sachverhaltsdarstellung.