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Symbolfoto von 5min.at: Polizeiwache von außen.
Warum der junge Mann mit einer Bombe drohte, weiß er nicht mehr.

Teure sechs Wörter: Teenie (18) muss nach Bombendrohung blechen

Eine Vorarlberger Polizeistation erhielt am 18. Dezember eine Bombendrohung über Instagram. Nun wird dem jungen Mann eine Rechnung gestellt.

von Janine Ploner
Janine Ploner 5 Minuten Online Redaktion
2 Minuten Lesezeit(274 Wörter)

Bombendrohungen sind nicht nur eine Straftat, sondern werden auch kriminalpolizeilich verfolgt und können empfindliche finanzielle Forderungen nach sich ziehen kann. So auch im Fall jenes 18-Jährigen, der im vergangenen Dezember auf Social Media eine einzelne Drohung (damals gegen die Polizei) in Vorarlberg ausgestoßen hatte. Mehr dazu in: Bombendrohung gegen Polizeistation: Verfasser drohen bis zu 3 Jahre Haft

Einsatz wird verrechnet

Dem jungen Mann wird nun der Einsatz mit knapp 1.450 Euro in Rechnung gestellt. Hinzu kommt eine allfällige gerichtliche Strafe. „Ich gratuliere den Kollegen zur Ausforschung des Urhebers der Drohung. Ich bin froh, dass sich die Drohung als Falschmeldung herausgestellt hat und keine konkrete Bedrohung herrschte. Wir werden derartige Einsätze den Verursachern weiterhin konsequent in Rechnung stellen“, so Landespolizeidirektorin Uta Bachmann.

Mann zeigte sich bereits geständig

Die Drohung hatte damals einen größeren Polizeieinsatz unter Beteiligung von Spezialeinheiten und auch IT-Ermittlern zur Folge. Dem Landeskriminalamt Vorarlberg war es schnell gelungen, den Tatverdächtigen auszuforschen und festzunehmen. Wie die weiterführenden Ermittlungen gezeigt haben, bestand zu keiner Zeit eine Gefahr. Der Mann war zu der Tat geständig und konnte bei der Vernehmung keinen Grund für diese Drohung angeben.

Knapp 1.500 Euro zu bezahlen

Konkret bedeutet dies, dass der 18-Jährige für seine einmalige Drohung, bestehend aus sechs Wörtern, eine Kostenvorschreibung für das Einschreiten von Regel- und Spezialkräften aufgrund einer vorsätzlich falschen Notmeldung in der Höhe von knapp 1.450 Euro bekommt. Die Rechtsgrundlage dieser Möglichkeit, die Kosten vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgelöster Polizeieinsätze einer Täterschaft zu verrechnen, findet sich im Sicherheitspolizeigesetz.

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