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/ ©Lisa Fotios/Pexels
Bild auf 5min.at zeigt ein Baby
Die Hebamme Margarete Wana wird wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt.

Tragischer Vorfall: Baby nach Hausgeburt gestorben – Hebamme angeklagt

Nach einer Hausgeburt im September 2023 stirbt ein Baby fünf Tage später. Die Hebamme wird jetzt wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt.

von Nadia Alina Gressl
Nadia Gressl 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(308 Wörter)

Ein tragischer Vorfall erschüttert die österreichische Geburtsmedizin: Ein Baby ist nach einer Hausgeburt im September 2023 gestorben. Wie der ORF Wien berichtet, endete die Geburt mit schwerwiegenden Komplikationen, die eine sofortige medizinische Intervention erforderten. Trotz aller Bemühungen der beteiligten Ärzte und Hebamme, das Kind zu retten, starb das Neugeborene fünf Tage nach der Geburt.

Komplikationen während der Geburt

Laut dem ORF Wien kam es während der Hausgeburt zu erheblichen Komplikationen, was den Einsatz eines Notarztes notwendig machte. Die Ärzte mussten das Baby mit einer Geburtszange aus der Mutter holen und es anschließend wiederbeleben. Trotz dieser Maßnahmen konnte das Baby nicht gerettet werden. Fünf Tage später verstarb es im Krankenhaus.

Strafrechtliche Folgen für die Hebamme

Im Zusammenhang mit dem Vorfall ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die verantwortliche Hebamme, Margarete Wana, wegen grob fahrlässiger Tötung. Es wird ihr vorgeworfen, gegen das Hebammengesetz verstoßen und die Geburt nicht regelkonform durchgeführt zu haben. Insbesondere wird ihr vorgeworfen, nicht rechtzeitig eine Entscheidung für einen Krankenhaustransport getroffen zu haben, als sich die Komplikationen abzeichneten. Die Hebamme selbst bestreitet die Vorwürfe. Die Mutter des verstorbenen Babys steht hinter der Hebamme. Sie erklärte, dass sie keine Vorwürfe gegen Margarete Wana hege und ihr uneingeschränkt vertraue.

Rechtslage in Österreich

In Österreich ist eine Hausgeburt auch nach einem Kaiserschnitt grundsätzlich erlaubt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diesbezüglich muss eine Hebamme die Verantwortung für die Geburt übernehmen, wobei die Entscheidung, ob ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist, stets im Ermessen der Hebamme liegt.

Prozessbeginn im Februar 2025

Der Prozess gegen die Hebamme wird voraussichtlich Mitte Februar 2025 vor dem Wiener Landesgericht für Strafsachen beginnen. Dabei soll geklärt werden, ob alle rechtlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Durchführung der Hausgeburt eingehalten wurden.

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