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/ ©Montage: 5 Minuten & Canva
Foto in Beitrag von 5min.at: Zu sehen ist ein Postauto im Hintergrund und zwei Hände, die Geld halten.
Die Österreichische Post beteiligt ihre Mitarbeiter wieder am Unternehmenserfolg.

Diese Österreicher bekommen hunderte Euro extra aufs Konto

Wie die Österreichische Post in einer Aussendung mitteilt, beteiligt man die Mitarbeiter auch für das Jahr 2024 wieder am Unternehmenserfolg. Wer anspruchsberechtigt ist und wie viel es gibt, erfahrt ihr hier bei uns.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(289 Wörter)

Die Beteiligung am Unternehmenserfolg gibt es bei der Österreichischen Post bereits seit 2002, dieses fast schon zur Tradition gewordene Extra-Geld gibt es auch für das abgelaufene Jahr 2024 wieder, wie man nun in einer Aussendung mitteilt – und es wird auch noch erhöht. Nach dem Beschluss der Hauptversammlung am 9. April 2025 werden 836 Euro pro anspruchsberechtigtem Mitarbeiter ausgezahlt, im Vorjahr waren es noch 813 Euro. „Wenn dem Vorschlag der Mitarbeiter*innen-Beteiligung zugestimmt wird – wovon, wie in der Vergangenheit, auszugehen ist – werden die Prämien wie gewohnt im Zuge der monatlichen Gehälter überwiesen“, heißt es auf Nachfrage von 5 Minuten. Das sei „voraussichtlich im April oder Mai“ der Fall.

Wer bekommt das Extra-Geld von der Post?

Anspruchsberechtigt sind demnach all jene Mitarbeiter der Österreichischen Post AG, der Post Wertlogistik GmbH und der Post 108 Beteiligungs- & Dienstleistungs GmbH, die im vergangenen Jahr an mindestens 183 Tagen ein aktives Dienstverhältnis hatten – sofern im Arbeitsvertrag das alles nicht anders geregelt war. Unter den gleichen Rahmenbedingungen bekommen auch jene Personen das Geld, die aus der Österreichischen Post AG in die Post Business Solutions GmbH gewechselt sind. Ist man im Vorjahr aus einer der Tochtergesellschaften zur Post gewechselt, bekommt man das Geld nur dann, wenn man es auch in der Tochtergesellschaft erhalten hätte.

Wer bekommt weniger als 836 Euro extra von der Post?

Einen entsprechend aliquotierten Beitrag erhalten all jene Mitarbeiter, die nur teilbeschäftigt bei der Post waren. Wenn es Ausschlussgründe gibt, erfolgt ebenfalls keine Auszahlung, dazu zählt die Auflösung des Dienstverhältnisses durch Entlassung, ein Austritt ohne wichtigen Grund, wenn ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde oder bei disziplinären Verfehlungen. Abschließend erklärt man noch, dass die Prämienauszahlung freiwillig erfolge.

Transparenzhinweis:

Korrektur: In einer früheren Version des Artikels wurde behauptet, die Post werde das Extra-Geld im April auszahlen. Tatsächlich könnte es aber „im April oder im Mai“ mit der monatlichen Gehaltsauszahlung kommen. Der Artikel wurde dahingehend am 15. März 2025 um 14.11 Uhr aktualisiert.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 02.11.2025 um 08:39 Uhr aktualisiert
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