Nazisymbole im Gefängnis: Prozess wegen Wiederbetätigung startet
In Klagenfurt steht am Dienstag ein Mann vor Gericht, der in der Justizanstalt Klagenfurt NS-Symbole an die Wand gemalt haben soll – und auf seine Hand, um sie möglichst vielen Menschen zu zeigen.
Am Dienstag wird am Landesgericht Klagenfurt ein mutmaßliches Verbrechen nach § 3g Verbotsgesetz verhandelt. Dem Angeklagten wird nationalsozialistische Wiederbetätigung vorgeworfen. Der Tatort erstaunt: In der Justizanstalt Klagenfurt soll der Mann mit einem Kugelschreiber ein Hakenkreuz und die Zahl 88 (Code für HH, also „Heil Hitler“) an die Wand gezeichnet haben. Doch das ist noch nicht alles. Zusätzlich wird dem Mann zur Last gelegt, sich „SS“ auf die Hand geschrieben zu haben. Der Grund, der im Verhandlungsspiegel des Landesgerichts Klagenfurt für die Aktion genannt wird, mutet ebenfalls seltsam an: Er soll sich das Zeichen auf die Hand gemalt haben, „um es so vielen Menschen zugänglich zu machen“. Beispielhaft werden ein Spaziergang im Innenhof, ein Arztbesuch und ein Einkauf genannt. Wegen dieser Vorwürfe muss sich der Mann am 18. März vor Richterin Ute Lambauer verantworten. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.